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Frage zu Anlage Kind Seite 2 Zeile 44-47

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    Frage zu Anlage Kind Seite 2 Zeile 44-47

    Hallo zusammen,

    ich benötige etwas Hilfe beim Ausfüllen meiner Steuererklärung für 2011.
    Ich bin alleinerziehende Mutter eines 5 jährigen Kindes und habe Steuerklasse II. Mein Freund (er ist nicht Vater des Kindes) ist im November 2011 in meine Wohnung mit zugezogen und derzeit noch Schüler (Weiterbildung zum Holztechniker) bis Juli 2012. Ich habe mein Kind voll auf meiner Lohnsteuerkarte, da der leibl. Vater des Kindes keinen Unterhalt bezahlt.

    Meine Frage ist, ob ich ihn unter den im Betreff angegebenen Ziffern eintragen muss und wenn ja, was trage ich bei ihm dann bei "Beschäftigung/Tätigkeit" ein?

    Ich hoffe hier ein paar Antworten zu finden, damit ich meine Einkommenssteuererklärung richtig machen kann. Vielen Dank für eure Mithilfe schon mal im Voraus.

    #2
    AW: Frage zu Anlage Kind Seite 2 Zeile 44-47

    Die Anlage Kind betrifft im wesentlichen nur die leiblichen Eltern - nicht den Freund. Ihr Freund muss lediglich im Bereich Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in den Zeilen 42 - 47 angegeben werden, wenn Sie dies beantragen wollen. Klicken Sie z. B. in Zeile 42 in das Eingabefeld und die Eingabehilfe von Elsterformular liefert Ihnen ausführliche Informationen.

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