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aktuell ist die gesonderte Feststellung noch nicht in Elster umgesetzt. Sie wird mittelfristig im Elster-Online-Portal zur Verfügung stehen. Bis dahin dürfen / müssen die Erklärungen weiterhin in Papierform abgegeben werden.
Die Vordrucke gibt es beispielsweise als ausfüllbares PDF unter https://www.formulare-bfinv.de/
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