Ich bekomme den Fehler bei diesem Punkt nicht aufgelöst.
Ich arbeite, meine Frau bezieht Erwerbsunfähigkeitsrente. Gemeinsamer Antrag. Leibliches Kind über 18, studiert, wohnt zuhause, Kindergeld habe ich erhalten lt. Lohnsteuerbescheinigung. Dort ist aber kein Kinderfreibetrag eingetragen.
Ausgefüllt habe ich Zeile 5-7, 14, 21 (Kreuz bei keine Einkünfte).
Fehlermeldung: "Für den VZ 2011 wurde der volle Freibetrag für die Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf beantragt, weil das minderjährige Kind bei dem anderen Elternteil nicht gemeldet war. Das Kind hat jedoch vor Beginn des Veranlagungszeitraums das 18. Lebensjahr vollendet."
Ok ich habe im Forum gelesen, dass ich einen Antrag auf Ermässigung mit Kinderfreibetrag künftig stellen muss. Aber jetzt? Kein Kind angeben?
Danke für die Tipps
J.
Ich arbeite, meine Frau bezieht Erwerbsunfähigkeitsrente. Gemeinsamer Antrag. Leibliches Kind über 18, studiert, wohnt zuhause, Kindergeld habe ich erhalten lt. Lohnsteuerbescheinigung. Dort ist aber kein Kinderfreibetrag eingetragen.
Ausgefüllt habe ich Zeile 5-7, 14, 21 (Kreuz bei keine Einkünfte).
Fehlermeldung: "Für den VZ 2011 wurde der volle Freibetrag für die Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf beantragt, weil das minderjährige Kind bei dem anderen Elternteil nicht gemeldet war. Das Kind hat jedoch vor Beginn des Veranlagungszeitraums das 18. Lebensjahr vollendet."
Ok ich habe im Forum gelesen, dass ich einen Antrag auf Ermässigung mit Kinderfreibetrag künftig stellen muss. Aber jetzt? Kein Kind angeben?
Danke für die Tipps
J.
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