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Anlage AV: Beitragspflichtige Einnahmen, Entgeltersatzleistungen, Zeilen 11, 13, 14

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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    AW: Anlage AV: Beitragspflichtige Einnahmen, Entgeltersatzleistungen, Zeilen 11, 13,

    Wenn du erst im Jahr 2015 arbeitslos geworden bist, so ist für dich Zeile 10 zutreffend. Denn die Angaben in den Zeilen 11-14 betreffen immer das Vorjahr.

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  • koehler70
    antwortet
    AW: Anlage AV: Beitragspflichtige Einnahmen, Entgeltersatzleistungen, Zeilen 11, 13,

    hallo zusammen,
    werde mich hier gleich mal der anlage AV-diskussion anschließen. ich war im jahr 2015 arbeitslos.
    ich habe in den feldern 4, 7, 8 und 9 meine angaben zu meiner riester-rente gemacht und im feld 10 ein kreuzchen gesetzt (unmittelbar begünstigt). nun sagt die plausi-prüfung, dass ich noch eines der felder 11-19 ausfüllen muss. sicherlich handelt es sich in meinem fall um feld 13, richtig? doch welchen konkreten wert muss ich nun im feld 13 eintragen, damit die sache auch richtig ist?

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  • Elster ABC
    antwortet
    AW: Anlage AV: Beitragspflichtige Einnahmen, Entgeltersatzleistungen, Zeilen 11, 13,

    Vielen Dank für die Antworten!

    Dann habe ich das bisher offenbar falsch gemacht.
    Wenn ich die Beträge von Zeile 11 und 13 addiere und die Summe in Zeile 14 eintrage, kommt nämlich bei der Günstigerprüfung gegenüber der Zulage ein Steuervorteil raus. Somit bekomme ich am Ende mehr Geld zurück.
    Steht in Zeile 14 nichts, ist die Zulage wieder günstiger und die Rückerstattung geringer - was sich mit der Berechnung des Finanzamtes deckt.
    Also ist die Variante 2 (kein Eintrag in Zeile 14) die Richtige für die korrekte Berechnung?

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  • Sabre
    antwortet
    AW: Anlage AV: Beitragspflichtige Einnahmen, Entgeltersatzleistungen, Zeilen 11, 13,

    Zeile 11 entspricht dem Bruttoarbeitslohn des Vorjahres.
    Zeile 13 ist selbsterklärend und muss nur ausgefüllt werden, wenn die dort aufgelisteten Lohnersatzleistungen auch bezogen wurden (keine Null eintragen). Wenn diese bezogen wurden, ergeben sich die dort einzutragenden Beträge aus den Mitteilungen der Krankenkassen und / oder des Arbeitsamtes (an den neuen Namen von denen kann ich mich einfach nicht gewöhnen...)
    Zeile 14 ist wie von korsika beschrieben nur in Ausnahmefällen einzutragen.

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    AW: Anlage AV: Beitragspflichtige Einnahmen, Entgeltersatzleistungen, Zeilen 11, 13,

    Normalerweise reichen die Eintragungen in Zeile 11 und 13.

    Zu Zeile 14 der Anlage AV sagt die Eingabehilfe von Elsterformular folgendes:

    Ist das der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung zugrunde liegende Entgelt höher als das tatsächlich erzielte Entgelt z. B. bei Behinderten, die in anerkannten Behindertenwerkstätten und in Blindenheimen arbeiten, Wehr- und Zivildienstleistende , wird das tatsächliche Entgelt bei der Berechnung des Zulagenanspruchs berücksichtigt. Bei Altersteilzeitarbeit ist das aufgrund der abgesenkten Arbeitszeit erzielte Arbeitsentgelt ohne Aufstockungs- und Unterschiedsbetrag maßgebend. Das 2010 tatsächlich erzielte Entgelt können Sie z. B. einer Bescheinigung des Arbeitgebers entnehmen.

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  • Anlage AV: Beitragspflichtige Einnahmen, Entgeltersatzleistungen, Zeilen 11, 13, 14

    Hallo,

    was muss man als "normaler" Arbeitnehmer in welche Zeilen der Anlage AV eintragen:
    1. den Arbeitslohn in Zeile 11 (Beitragspflichtige Einnahmen)?
    2. Kinderkrankengeld, Krankengeld und Übergangsgeld in Zeile 13 (Entgeltersatzleistungen)?
    3. Muss man dann in Zeile 14 (Tatsächliches Entgelt) die Summe der Beträge aus den Zeilen 11 und 13 eintragen oder trägt man dort gar nichts ein?

    Vielen Dank
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