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Veräusserungsgewinn nicht im Vorjahr

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  • Petzer
    antwortet
    AW: Veräusserungsgewinn nicht im Vorjahr

    Der Verlustvortrag auf der Anlage "zusätzliche Angaben" bezieht sich leider nur auf Verluste, die nicht nach § 23 EStG entstanden sind.

    In der Prüfberechnung kann daher keine Verlustverrechnung mit Spekulationsgewinnen erfolgen.

    Im Echtbescheid vom FA wird das aber erfolgen, wenn man einen Verlustfeststellungsbescheid auf den 31.12.08 erhalten hat.

    nebenbei: Dieser Verlust sollte bei diesen Angaben das zu versteuernde Einkommen gemindert haben, obwohl es falsch war. Einfach mal unterhalb der Zeile "Gesamtbetrag der Einkünfte" gucken. Ist bei mir jedenfalls so in der Simulation.

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  • Hansi1943
    hat ein Thema erstellt Veräusserungsgewinn nicht im Vorjahr.

    Veräusserungsgewinn nicht im Vorjahr

    Hallo Elster-freunde,

    Mein Spekulationsgewinn aus 2009 wird nicht mit vorhandenem Verlustvortrag verrechnet.

    Mein sogenannter Spekulationsgewinn aus 2009 (ausschliesslich aus Rentenfonds stammend) wird im laufenden Jahr als „Einkünfte aus privaten Veräusserungsgeschäften“ im laufenden Jahr aufgeführt, versteuert und nicht gesondert behandelt.

    Was mache ich da wohl falsch ?

    Meine Eintragungen lauten u.a.:

    KAP Zeile 4 = X (Günstigkeitsprüfung)
    dto. 59 = X (nach § 23 ...)
    SO Zeile 41 – 49 entsprechend ausgefüllt;
    49 = 1954 €
    (bei meiner Frau bin ich entsprechend verfahren).

    Zusätzlich habe ich die zusätzlichen Angaben aktiviert
    Und in Zeile 4 und 5 die gültigen Verlustvorträge aus 2008
    eingesetzt.

    Meine Programmversion ist 11.1.2

    Danke für Eure Hilfe
    Hansi1943
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