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Ach, die Anlage K

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    Ach, die Anlage K

    Hallo,

    mal eine vermutlich dämliche Frage, aber ich habe leider wenig bis keine Ahnung von der Materie: Wir machen gerade unsere Steuererklärung 2011 mit Elster, haben neuerdings ein Kind, sind verheiratet, wohnen zusammen, nur einer ist arbeitstätig und auf der Lohnsteuerkarte sind 1,0 Kinderfreibeträge eingetragen.

    Muss ich nun außer dem Anspruch auf Kindergeld und den Kosten für den Kita-Platz noch was angeben?

    Herzlichen Dank und Gruß
    Calvin

    #2
    AW: Ach, die Anlage K

    Wenn man mal vom Namen des Kindes, dessen ID-Nummer und Anschrift sowie dem Kindschaftsverhältnis zu den Ehegatten absieht (Seite 1 der Anlage Kind) ... Nein.

    Wobei es bei Ihrer Konstellation wahrscheinlich schwierig wird, die Kosten für die Kita geltend zu machen. Lesen Sie sich hierzu bitte auch die Eintragungshinweise des Elster-Formulars durch.

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