Hallo,
mein Freund gibt in seiner Steuererklärung Unterhalt für mich an. Im Jahr 2011 habe ich Elterngeld erhalten, welches unter "Eigene Bezüge der unterstützten Person" ja anzugeben ist.
Gibt mein Freund die volle Höhe des Elterngeldes an oder vermindert um die 300 Euro pro Monat anrechnungsfreien Betrag? Oder sind die 300 Euro Mindestbeitrag nur dann nicht anzurechnen, wenn man eben nicht mehr als 300 Euro bekommt?
Vielen Dank schonmal. (wenn jemand noch den passenden § zur Hand hätte wäre das doppelt toll.
mein Freund gibt in seiner Steuererklärung Unterhalt für mich an. Im Jahr 2011 habe ich Elterngeld erhalten, welches unter "Eigene Bezüge der unterstützten Person" ja anzugeben ist.
Gibt mein Freund die volle Höhe des Elterngeldes an oder vermindert um die 300 Euro pro Monat anrechnungsfreien Betrag? Oder sind die 300 Euro Mindestbeitrag nur dann nicht anzurechnen, wenn man eben nicht mehr als 300 Euro bekommt?
Vielen Dank schonmal. (wenn jemand noch den passenden § zur Hand hätte wäre das doppelt toll.
Kommentar