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BAFÖG Progressionsvorbehalt

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    BAFÖG Progressionsvorbehalt

    Hallo,

    ich habe eine Frage... Ich habe im Jahr 2011 von Januar bis Juli Meister-Bafög erhalten. Aber September 2011 habe ich dann gearbeitet.

    Ich sitze nun gerade an Elster und wollte wissen ob in hier etwas von dem BAFÖG eingetragen werden muss. Inbesondere der Zuschussanteil. Ich habe hier etwas von Progressionsvorbehalt gehört.

    Kann mir jemand helfen? Ich wäre sehr dankbar.

    Gruß
    hpinter
    Zuletzt geändert von hpinter; 22.06.2012, 07:16.

    #2
    AW: BAFÖG Progressionsvorbehalt

    Beim BAFÖG handelt es sich um steuerfreie Einnahmen, die auch nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen.

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      #3
      AW: BAFÖG Progressionsvorbehalt

      Vielen Dank, man liest nämlich immer in diversen Foren, dass der Zuschussanteil des Meister-Bafögs unter diesen Vorbehalt fällt. Wo werden denn eigentlich die Leistungen eingetragen, die unter diesen Vorbehalt fallen?

      Gruß
      hpinter

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        #4
        AW: BAFÖG Progressionsvorbehalt

        Unter den Progressionsvorbehalt fallen z. B. Lohnersatzleistungen:
        Wenn Sie eine Anlage N abgeben werden diese in den Zeilen 27 bis 30 (je nach Art der Lohnersatzleistung) eingetragen, ansonsten im Hauptvordruck Seite 4 Zeile 94.

        Ansonsten gibt es auch z. B. auf der Anlage AUS noch Eintragungsmöglichkeiten für ausländische Einkünfte, die steuerfrei sind, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Dabei handelt es sich aber eher um Ausnahmefälle...

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          #5
          AW: BAFÖG Progressionsvorbehalt

          Also im Klartext auch der Zuschuss des Bafögs fällt nicht unter den Progessionsvorbehalt und muss auch nirgends mit eingetragen werden?

          Vielen Dank nochmals für die schnelle und kompetente Info

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            #6
            AW: BAFÖG Progressionsvorbehalt

            Richtig. Bafög fällt nicht unter den Progressionsvorbehalt.

            Der einzige Punkt, in dem Zuschüsse zum Befög angerechnet werden, ist bei der Berechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge im Rahmen von Unterstütztungsleistungen (Anlage Unterhalt). Ansonsten kann man Bafög - sowohl der Darlehens- als auch der Zuschussanteil - ignoriert werden.

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              #7
              AW: BAFÖG Progressionsvorbehalt

              Okaayyyyy....

              Was bedeutet aber die Aussage "Berechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge im Rahmen von Unterstütztungsleistungen (Anlage Unterhalt)"??? ;-)

              Trifft das hier zu? Nicht oder?

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                #8
                AW: BAFÖG Progressionsvorbehalt

                Werden Sie von jemanden unterstützt, der dies steuerlich geltend machen will? Dann in dessen Steuererklärung das bafög angeben.

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                  #9
                  AW: BAFÖG Progressionsvorbehalt

                  Also ich wüsste es nicht. Kann man sowas anhand eines Beispiels erklären?

                  Wäre super...

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                    #10
                    AW: BAFÖG Progressionsvorbehalt

                    Ihr Vater macht in seiner Einkommensteuererklärung Unterhaltszahlungen an Sie geltend. Dann müsste Ihr Vater zur Ermittlung des abzugsfähigen Betrages auch Ihre Bezüge in seiner Steuererklärung angeben - also das BAFÖG. Dies alles hat jedoch nichts mit Ihrer eignen Einkommensteuererklärung zu tun.

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                      #11
                      AW: BAFÖG Progressionsvorbehalt

                      Also gut, das heißt ich trage in meine Steuererklärung nur die Einkünfte ein, welche ich von meinem Arbeitgeber zwischen September und Dezember 2011 erhalten habe?

                      Das Meister-Bafög ignoriere ich also komplett, da es keine Einküfte sind, welche in der Steuererklärung für 2011 Berücksichtigung finden?


                      Gruß hpinter

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