Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuergeheimnis bei Außergewöhnlichen Belastungen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Steuergeheimnis bei Außergewöhnlichen Belastungen

    Wenn man außergewöhnliche Belastungen hat, aber sicherstellen möchte, dass möglichst wenige Leute im Finanzamt wissen sollen, worum es sich da genau gehandelt hat, wie geht man dann am besten vor?

    Reicht da ein Termin beim Sachbearbeiter, wo man die Belege für die Außergewöhnlichen Belastungen vorlegt und dann gleich wieder mit nimmt?

    Würde so ein Vorgehen quasi den "Inhalt der Belege" davor schützen, das außer dem Sachbeateiter noch jemand davon erfährt?
    (Äh, wie viele Leute sitzen denn so in einem Büro?)


    Gut, die Höhe der Beträge und die Angabe in der Zeile der Steuererklärung, werden wohl ein paar Leute mehr sehen können.

    #2
    AW: Steuergeheimnis bei Außergewöhnlichen Belastungen

    Grds. können sie immer einen Termin unter vier Augen bekommen, auch beim Sachgebietsleiter. Sie müssen nur aufpassen, dass sie durch zu viel Drumherum nicht noch mehr Aufmerksamkeit wecken. Im Großen und Ganzen gibt es mit dem Steuergeheimnis aber sehr sehr selten Probleme.

    Kommentar


      #3
      AW: Steuergeheimnis bei Außergewöhnlichen Belastungen

      Geben Sie mal bei "Suche" das Wort "Steuergeheimnis" ein und schauen sie sich den Threat mit Datensicherheit und Dorftratsch bei außergewöhnlichen Belastungen an.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar

      Lädt...
      X