Hi,
habe gerade im Forum nach den Vorgaben der Eingaben der dritten Seite Anlage Kind geschaut (Kinderbetreuungskosten Zeilen 61-90). In den Foren habe ich das so verstanden, dass beide Eltern arbeitstätig sein müssen, nur dann kann man das KiTa-Geld absetzen - stimmt das?
Bei uns ist folgender Sachverhalt:
Mutter ist Studentin und bekommt lediglich BaföG.
Vater, also ich, ist Alleinverdiener.
Wir leben zusammen, und ich trage quasi alle Kosten.
Hier meine Angaben, die ich gemacht habe:
Z. 61: Kita Angaben - 0101-3112 - Summe X (die Summe vom Nachweis, den man von der KiTa bekommt
Z. 62: Vater angekreuzt - 0101-3112 - Summe X
Z. 87: 0101-3112 - 0101-3112
Das wars, richtig?
Ferner habe ich meine Lebensgefährtin auf der ersten Seite Anlage Kind in Z. 10 angegeben, mit dem Datum 01012011 - 31122011.
Meint ihr, das ist alles so richtig?
Vielen Dank für euer Feedback und Grüße.
habe gerade im Forum nach den Vorgaben der Eingaben der dritten Seite Anlage Kind geschaut (Kinderbetreuungskosten Zeilen 61-90). In den Foren habe ich das so verstanden, dass beide Eltern arbeitstätig sein müssen, nur dann kann man das KiTa-Geld absetzen - stimmt das?
Bei uns ist folgender Sachverhalt:
Mutter ist Studentin und bekommt lediglich BaföG.
Vater, also ich, ist Alleinverdiener.
Wir leben zusammen, und ich trage quasi alle Kosten.
Hier meine Angaben, die ich gemacht habe:
Z. 61: Kita Angaben - 0101-3112 - Summe X (die Summe vom Nachweis, den man von der KiTa bekommt
Z. 62: Vater angekreuzt - 0101-3112 - Summe X
Z. 87: 0101-3112 - 0101-3112
Das wars, richtig?
Ferner habe ich meine Lebensgefährtin auf der ersten Seite Anlage Kind in Z. 10 angegeben, mit dem Datum 01012011 - 31122011.
Meint ihr, das ist alles so richtig?
Vielen Dank für euer Feedback und Grüße.
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