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Hallo zusammen! Für die Werbungskosten gibt für das Jahr 2011 doch einen Pauschalbetrag von 920 Euro bei ledigen Personen. Wie gebe ich diesen im Elster Formular, Anlage N richtig an?
Ich bitte um einen Tipp!
Dies gilt für alle Pauschalen: Sie müssen keine Eintragungen vornehmen, dann werden sie automatisch berücksichtigt. Sollten Sie dennoch Eintragungen vorgenommen haben und ergibt sich bei der Steuerberechnung, dass die Summe Ihrer Eintragungen geringer ist als die Ihnen zustehende Pauschale, dann wird ebenfalls auch automatisch die Pauschale angesetzt. Fazit: Soweit Pauschalen gesetzlich vorgesehen sind können sie Ihnen nicht verlorengehen.
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