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Anlage Kind nur bei Volljährigkeit?

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    Anlage Kind nur bei Volljährigkeit?

    hallo liebe unerfahrene und erfahrene steuererklärer.
    zur zeit sitze ich an der erklärung für 2010.
    habe zeile 5,6,7,9 und 1o ausgefüllt.mein sohn lebt nicht bei mir
    und ist 14 jahre alt.
    zeile 4 trage ich demnächst nach und wird bei berechnung nicht als rot unterlegt angezeigt.
    ab zeile 14-26 werden die zeiten rot unterlegt angezeigt.
    habe elsterversion 13.2.
    ist die anlage kind nur für volljährige kinder?
    mfg dutyfree

    #2
    AW: Anlage Kind nur bei Volljährigkeit?

    Nein, die Anlage Kind gilt sowohl für minderjährige als auch für volljährige Kinder. Die Zeile 14 ff. dürfen Sie nicht ausfüllen, da dies nur für volljährige Kinder gilt. Sie dürfen bei minderjährigen Kinder auch auf keinen Fall einen Eintrag bei den Einkünften und Bezügen des Kindes machen.

    Wie lautet genau der Hinweis, der Ihnen am unteren Bildschirmrand als Erläuterung angezeigt wird?

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      #3
      AW: Anlage Kind nur bei Volljährigkeit?

      das ab zeile 14 eingaben nur bei volljährige kindern erlaubt ist.
      in zeile 9 hab ich angekreuzt und in der zeile darunter auch
      bei kindschaftsverhältnis zur ehefrau.
      zeigt mir ab zeile 14 die felder mit den einzutragenden zeiten rot unterlegt an und wenn ich den haken bei kindschaftsverhältnis zur ehefrau rausnehme wird mir immer noch dasselbe rot unterlegt angezeigt.
      bin aber ledig.

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        #4
        AW: Anlage Kind nur bei Volljährigkeit?

        Sie haben gesagt, dass Ihr Sohn nicht mehr bei Ihnen lebt. Sie dürfen in Zeile 9 nur ankreuzen Kindschaftsverhältnis zum Steuerpflichtigen . Dann dürfen Sie beim Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau nichts eintragen sondern müssen in Zeile 10 Name und Anschrift des anderen Elternteils und den Zeitraum 01012011 - 31122011 eintragen.
        Zuletzt geändert von ; 27.06.2012, 16:52.

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          #5
          AW: Anlage Kind nur bei Volljährigkeit?

          richtig , so hab ich gesagt.
          hab das mit den haken bei ehefrau nur zu probe gemacht.
          hab jetzt den fehler entdeckt und beseitigt.
          bei zeile 2o war der haken drin,hab den rausgenommen und nu hat er ohne beanstandung die berechnung gemacht.
          danke für die schnelle hilfe.
          eine frage hätte ich noch,bei der berechnung zeigt er mir eine summe mit ein -davor.
          muss ich nachzahlen oder würde ich das erstattet bekommen?
          mfg dutyfree

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            #6
            AW: Anlage Kind nur bei Volljährigkeit?

            Ein Minus vor der Zahl bedeutet Erstattung.

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              #7
              AW: Anlage Kind nur bei Volljährigkeit?

              super
              da freut sich das kind dann beim lang ersehnten ausflug.
              danke nochmal @korsika

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