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Rückerstattung der Kapitalertragssteuer

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    Rückerstattung der Kapitalertragssteuer

    Hallo,

    ich habe Probleme bei der Eintragung der Kapitalertragssteuer in die Anlage KAP.
    Der Kapitalertrag wir vom Betrieb erwirtschaftet. Von diesem werden 25% Kapitalertragssteuer abgezogen. Weil dieser Betrieb keine Bank ist, ist die Erstellung eines Freistellungsantrages nicht möglich. Deshalb würde ich gerne wissen, wo genau ich die Kapitalertrassteuer in der Anlage KAP einzutragen habe, damit ich diese zurückerstattet bekomme.
    Könne mir jedem vielleicht eine Beschreibung über die Eintragungsvorgehensweise zuschicken?

    Ich bedanke mich im Voraus :-)

    #2
    AW: Rückerstattung der Kapitalertragssteuer

    Hallo valdiz,

    für eine Erstattung brauchst du zwingend eine Steuerbescheinigung (dürfen - und müssen - auch von Nichtbanken ausgestellt werden). Dort sollte dann eigentlich auch stehen, wo was einzutragen ist.

    Aber trotzdem mal die Zeilen: Die Erträge gehören in Zeile 7, in Zeile 14/14a eine Null bzw. noch anderswo freigestellte Kapitalerträge, in Zeile 49 die abgeführten Abgeltungssteuern, in Zeile 50 der abgeführte Soli und ggf. in Zeile 51 die abgeführte Kirchensteuer.
    Aber wie gesagt, ohne Steuerbescheinigung geht da sowieso nichts.

    Welchen Antrag du stellen musst (Zeile 4 oder Zeile 5) kann ich ohne weitere Informationen nicht sagen. Hast du noch weitere Kapitalerträge, und wenn ja: kommst du insgesamt - also ALLE Kapitalerträge zusammen - über den Pauschbetrag von 801 bzw. 1602 Euro?

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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