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Günstigerprüfung Kinderfreibetrag - Verzicht möglich?

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    Günstigerprüfung Kinderfreibetrag - Verzicht möglich?

    Hallo,

    wir hatten 2011 ein höheres Einkommen und würden den Kinderfreibetrag angerechnet bekommen. Da wir aber für zwei Kinder 2011 Kindergeld bezogen haben, aber nur Kindergeld oder Kinderfreibetrag gewährt wird müssten wir ca. 3000 EUR nachzahlen.

    Muss man den Kinderfreibetrag annehmen?

    Gibt es eine Möglichkeit in Elster auf die Berechnung mit Kinderfreibetrag oder die Günstigerprüfung zu verzichten?

    Nächstes Jahr würde bei uns wohl das Kindergeld wieder höher ausfallen als die Steuervergünstigung, da unsere Einkünfte geringer werden.

    Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.

    Gruß

    Christian

    #2
    AW: Günstigerprüfung Kinderfreibetrag - Verzicht möglich?

    Hallo crise,

    Der Kinderfreibetrag wirkt sich nur dann auf die Einkommensteuer aus, wenn die Steuerersparnis durch den Abzug des KiFB höher als der Anspruch auf Kindergeld ist.
    Für das einfachere Verständnis könnte man auch sagen, daß der Kindergeldanspruch eine vorausgezahlte Einkommensteuererstattung ist.

    Falls sich der KiFB auf die ESt mindernd auswirkt, wird der Anspruch auf Kindergeld der Einkommensteuer dazugerechnet, die ESt somit erhöht. Ansonsten hätte man ja eine Doppelbegünstigung (ESt-Minderung und Kindergeld).

    Tschüß

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      #3
      AW: Günstigerprüfung Kinderfreibetrag - Verzicht möglich?

      Vielleicht ergänzend: Günstigerprüfung heißt: Für Ihren Fall wird automatisch die beste Variante angesetzt, sie brauchen also nicht auf irgendwas zu verzichten.

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        #4
        AW: Günstigerprüfung Kinderfreibetrag - Verzicht möglich?

        Elster gibt aber bei der Berechnung aus, dass wir ca. 3000 EUR an das Finanzamt nachzahlen müssten, da das ausgezahlte Kindergeld der EkSt angerechnet wird.

        Irgendetwas verstehe ich daran noch nicht...

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          #5
          AW: Günstigerprüfung Kinderfreibetrag - Verzicht möglich?

          Daran kann die Nachzahlung mit Sicherheit nicht liegen. Denn das Kindergeld wird nur angerechnet, wenn die steuerliche Vergüngstigung günstiger ist. Haben Sie die Anlage Vorsorgeaufwand ausgefüllt? Falls vor dem Gesamtbetrag eine Minus sein sollte, handelt es sich um eine Erstattung.

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            #6
            AW: Günstigerprüfung Kinderfreibetrag - Verzicht möglich?

            peinlich - ja, im Vergleich zum Vorjahresbescheid ist es mir jetzt auch aufgefallen, die Anlage Vorsorgeaufwand fehlte.
            Tut mir Leid für die unnötige Mühe, die ich bereitet habe .... :-(

            Diese habe ich jetzt eingefügt und die Zahlen sehen jetzt auch plausibel aus. Jedoch wird uns jetzt nur noch der Freibetrag für ein Kind (das Ältere) bei der Ermittlung der Steuer angerechnet, ebenso das Kindergeld. Bei der Berechnung des Solis aber der Freibetrag für zwei Kinder.

            Ich werde versuchen dieses in den nächsten Tagen mal genauer zu ergründen.

            Gruß

            Crise

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              #7
              AW: Günstigerprüfung Kinderfreibetrag - Verzicht möglich?

              Hallo crise,

              das ist o.k. und bestätigt so die anderen Beiträge. Es wird für jedes Kind einzeln ermittelt was ist günstiger.
              Beim Soli und falls vorhanden der Kirchensteuer wird prinzipiell der Kinderfreibetrag angesetzt unbd bei der Einkommensteuer erfolgt die Günstigerprüfung (Kindergeld oder Kinderfreibetrag).

              Tschüß

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                #8
                AW: Günstigerprüfung Kinderfreibetrag - Verzicht möglich?

                Habe irgendwie ein Brett vorm Kopf!
                Bevor ich die Anlage Vorsorgeaufwendungen in der Erklärung hatte, wurden mir bei der Berechnung der EkSt zweimal Kinderfreibeträge abgezogen, ebenso bei der Berechnung des Solis.
                Wir haben ja auch zwei Kinder.

                Jetzt, nachdem ich die Anlage Vorsorgeaufwendungen hinzugefügt habe (ich habe keine weiteren Eingaben getätigt; alle Daten wurden aus der Lohnsteuerbescheinigung übernommen) wird bei der Berechnung der EkSt nur noch einmal der Kinderfreibetrag abgezogen (müsste doch auch zweimal in Abzug gebracht werden). Bei der Soli-Berechnung aber wieder zweimal Kinderfreibetrag.

                Ich verstehe dabei den Zusammenhang mit der Anlage Vorsorgeaufwendungen und Anzahl der Kinderfreibeträge nicht.

                Gruß

                Christian

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                  #9
                  AW: Günstigerprüfung Kinderfreibetrag - Verzicht möglich?

                  nochmal:

                  Bei Soli und auch Kirchensteuer werden immer alle Kinderfreibeträge berücksichtigt.

                  Bei der Einkommensteuer nur dann, wenn es günstiger ist, als das Kindergeld. Jetzt ist der Einkommensteuertarif progressiv, je höher das Einkommen, um so höher der prozentuale Steuersatz. Wenn Sie nun mit einem Kind durch den Kinderfreibetrag oder auch durch die Anlage Vorsorgeaufwand im zu versteuernden Einkommen nach unten rutschen, kann es sein, dass der Grenzsteuersatz niedriger wird und beim nächsten Kind schon wieder das Kindergeld günstiger ist.

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                    #10
                    AW: Günstigerprüfung Kinderfreibetrag - Verzicht möglich?

                    vielen Dank,
                    jetzt habe auch ich es verstanden ...

                    Thema kann geschlossen werden!

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