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kein Vergleich Erklärung mit Bescheid bei Fehler in der Erklärung

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    kein Vergleich Erklärung mit Bescheid bei Fehler in der Erklärung

    Bei mir fehlt in der Einkommenssteuererklärung ein Wert zur Pflegeversicherung, der aber die Übermittlung der Erklärung nicht behinderte. Der Vergleich mit dem Steuerbescheid wird aber nicht ausgeführt, weil das als Fehler in der Steuerberechnung angesehen wird.
    Ich meine, der Vergleich sollte trotzdem (entsprechend eingeschränkt) durchgeführt werden, damit man genau sieht, was fehlt und welcher Wert dort hätte stehen sollen. Für die nächste Steuererklärung ist das hilfreich.

    Wiweku

    #2
    AW: kein Vergleich Erklärung mit Bescheid bei Fehler in der Erklärung

    Bitte senden an:
    hotline@elster.de

    Bei diesen mageren Aussagen werden Elster-Nutzer nicht helfen können.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: kein Vergleich Erklärung mit Bescheid bei Fehler in der Erklärung

      Ich erwarte auch nicht, dass mir ein Nutzer helfen kann. Ich meine, dass das Konzept des Vergleichsprogramms und dann das Programm geändert werden sollten.

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        #4
        AW: kein Vergleich Erklärung mit Bescheid bei Fehler in der Erklärung

        Wenn Sie dies erreichen wollen müssen Sie sich - wie schon gesagt - an die Elster-Hotline wenden. Hier erreichen Sie nur Nutzer, die Änderungen nicht veranlassen können.

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          #5
          AW: kein Vergleich Erklärung mit Bescheid bei Fehler in der Erklärung

          Danke für den Hinweis, das werde ich tun.

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            #6
            AW: kein Vergleich Erklärung mit Bescheid bei Fehler in der Erklärung

            Hallo,

            das ist kein Problem der Hotline.

            Das eigentliche Problem ist hier, dass die Erklärung zwar versendet werden konnte, dh keine Plausibilitätsfehler, es aber Fehler bei der Steuerberechnung gegeben hat (welche auch immer, die Glaskugel is grad beschlagen...).

            Und wenn keine Steuerberechnung durchgeführt werden kann wie soll das Programm dann die Bescheiddaten vergleichen können!

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              #7
              AW: kein Vergleich Erklärung mit Bescheid bei Fehler in der Erklärung

              Klar, die berechnete Steuer kann nicht verglichen werden. M.E. können aber die der Berechnung zugrunde liegenden Angaben, die im Bescheid (z.T. zusammengefasst) widergegeben werden, im Vergleich dargestellt werden, insbesondere dann, wenn Angaben in der Erklärung fehlen oder abweichen.
              Damit kann man sehen, was ggf. ignoriert wurde und was man selbst künftig besser machen kann.

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                #8
                AW: kein Vergleich Erklärung mit Bescheid bei Fehler in der Erklärung

                Hallo,

                beim Bescheiddatenvergleich werden die Daten Ihrer Berechnung mit ElFo mit den Daten des Bescheides verglichen, wenn eins davon fehlt...

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                  #9
                  AW: kein Vergleich Erklärung mit Bescheid bei Fehler in der Erklärung

                  Ich verstehe Ihre Antwort nicht. Man kann doch sowohl die Eingangsdaten als auch die Berechnungsergebnisse vergleichen. Klar, das zweite entfällt. Wenn der Vergleich der Eingangsdaten bisher nicht vorgesehen ist, sollte man m.E. das mit aufnehmen.

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                    #10
                    AW: kein Vergleich Erklärung mit Bescheid bei Fehler in der Erklärung

                    Hallo,

                    es werden ja auch die eigentl. Daten verglichen, aber wie soll das dargestellt werden wenn Ihre Berechnung nicht erfolgen kann? Hier scheitert es ja schon das erste mal mit der Darstellung Ihrer Daten da es ja einen Fehler geben muss, denn sonst wäre bei Ihnen ja eine Berechnung erfolgt.
                    Und die Berechnung ist eigentl. auch 'nur' eine Art Darstellung Ihrer Daten.

                    Wenn keine Berechnung erfolgen kann, warum auch immer, kann auch kein Bescheidabgleich erfolgen.

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                      #11
                      AW: kein Vergleich Erklärung mit Bescheid bei Fehler in der Erklärung

                      Ich nehme an, Sie beziehen sich auf die gegenwärtige Darstellung des Vergleichs. Dazu kann ich nichts sagen, weil ich sie nicht habe.
                      Wenn ich die Frage unabhängig davon betrachte, so kann ich einerseits die Werte betrachten, die ich in meiner Steuererklärung angegeben haben. Sie werden in dem Bescheid wiederholt, ggf. teilweise ergänzt oder geändert. Im Bescheid sind die Werte teilweise zusammengefasst. Auf jeden Fall ist die Darstellung ganz anders als in den Formularen der Steuererklärung. Damit ist die Zuordnung der Werte aus der Erklärung zu denen aus dem Bescheid nicht sofort offensichtlich. Ich muss zumindest erst genau schauen, um diese Zuordnung zu finden. Hier kann eine Vergleichsdarstellung sehr hilfreich sein. Vermutlich muss dafür das Programm neu geschrieben werden.
                      Dieser bisher betrachtete Teil ist völlig unabhängig von einer Steuerberrechnung. Die Steuerberechnung wäre dann ein zweiter Teil, der im Vergleich dargestellt werden kann und meinem Fall natürlich fehlen würde.

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