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    Aktienverlustrechnung

    Hallo zusammen,

    versuche meine Steuererklärung fertig zu stellen und habe hier noch die Bescheinigung für die "Höhe des nicht ausgeglichenen Verlustes aus der Veräußerung von Aktien im Sinne des §20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG".
    Gewinne leider keine vorhanden.

    Folgende Fragen hätte ich dazu:
    1. Wo muss ich den Betrag genau eintragen?
    2. Ist der Verlusttopf beim Finanzamt somit für die nächsten Jahre hinterlegt, oder muss ich bei den kommenden Steuererklärungen etwas beachten?
    3. Wie muss ich mit Gewinn umgehen? Jedes Jahr eine Bescheinigung anfordern, die Daten in der Steuererklärung angeben und der Verlusttopf wird automatisch vom Finanzamt verkleinert, oder kann ich einige Jahre einen entsprechenden Betrag ansammeln?
    4. Wo muss ich den Gewinn genau eintragen?

    Vielen Dank

    #2
    AW: Aktienverlustrechnung

    Hallo,

    >>>1. Wo muss ich den Betrag genau eintragen?

    Das sollte eigentlich auch auf der Bescheinigung stehen, nämlich KAP Zeile 13.


    >>>2. Ist der Verlusttopf beim Finanzamt somit für die nächsten Jahre hinterlegt, oder muss ich bei den kommenden Steuererklärungen etwas beachten?

    Du solltest jedes Jahr einen neuen Feststellungsbescheid bekommen, also darauf mal achten.


    >>>3. Wie muss ich mit Gewinn umgehen? Jedes Jahr eine Bescheinigung anfordern, die Daten in der Steuererklärung angeben und der Verlusttopf wird automatisch vom Finanzamt verkleinert, oder kann ich einige Jahre einen entsprechenden Betrag ansammeln?

    Nein, ansammeln geht nicht, und macht auch keinen Sinn (warum willst du auf die Erstattung warten?). Wenn du aber mit den 25% Abgeltungsteuern zu frieden bist, brauchst du es nicht zu erklären, der Verlustvortrag würde dann bestehen bleiben (aber die Gewinne wären dann auch nicht mehr nutzbar).


    >>>4. Wo muss ich den Gewinn genau eintragen?

    Auch das steht in der Steuerbescheinigung. Aber Gewinne, die mit DEINEN Verlusten verrechenbar sein sollen, müssen in Zeile 9 stehen.

    MfG Stefan

    PS: Ich gehe davon aus, dass es sich um eine inländische Bank handelt, falls nicht bitte noch mal melden.
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Aktienverlustrechnung

      >>>>Genau, eine inländische Bank.

      >>>>Wenn ich den Verlust unter KAP Zeile 13 eingebe, erscheint die Fehlermeldung, dass mindestens ein Eintrag fehlen würde.
      Anträge
      4 - Ich beantrage die Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge
      5 - Ich beantrage eine Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge
      Erklärung zur Kirchensteuerpflicht
      6 - Ich bin Kirchensteuerpflichtig und habe Kapitalerträge erzielt, von den Kapitalertragsteuer aber keine Kirchensteuer einbehalten wurde

      >>>>Meinst du einen Feststellungsbescheid vom Finanzamt und das ab 2013 Anfang des Jahres, bis der Verlusttopf aufgebraucht wäre? Denn die Steuerbescheinigung (Verlustbescheiningung) von der Bank muss ich extra beantragen und dann setzen sie den Wert so wie in meinem jetzigen Fall auf 0.

      >>>>Also wenn ich das richtig verstanden habe und ich nächstes Jahr in der Steuererklärung einen Gewinn eintrage, dieser niedriger wäre als mein momentaner Verlust, kann ich die Differenz z.B. im Jahr 2014 noch verwenden, wenn ich dann nochmals einen Gewinn hätte?

      Vielen Dank

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        #4
        AW: Aktienverlustrechnung

        Hallo,

        zu den Anträgen: Zeile 4 reicht, darin ist dann alles andere enthalten. Du musst dann aber auch ALLE Kapitalerträge angeben, nur so zur Info.


        >>>Wenn ich den Verlust unter KAP Zeile 13 eingebe, erscheint die Fehlermeldung, dass mindestens ein Eintrag fehlen würde.

        Bestimmter Felder müssen immer ausgefüllt werden, ggf. mit Null. Mindestens sind das die Zeilen 7, 14 und 49 (bei Zeile-5-Antrag auch 14a).
        Welche Felder sind denn rot markiert?


        >>>Meinst du einen Feststellungsbescheid vom Finanzamt und das ab 2013 Anfang des Jahres, bis der Verlusttopf aufgebraucht wäre? Denn die Steuerbescheinigung (Verlustbescheiningung) von der Bank muss ich extra beantragen und dann setzen sie den Wert so wie in meinem jetzigen Fall auf 0.

        Ja, ich meinte einen Feststellungsbescheid vom Finanzamt. Und richtig, bei der Bank ist nichts mehr, der Verlusttopf wurde ausgekehrt.
        Hättest du den Verlust dort stehen gelassen, wäre sofort verrechnet worden, aber dafür ist es leider zu spät.


        >>>Also wenn ich das richtig verstanden habe und ich nächstes Jahr in der Steuererklärung einen Gewinn eintrage, dieser niedriger wäre als mein momentaner Verlust, kann ich die Differenz z.B. im Jahr 2014 noch verwenden, wenn ich dann nochmals einen Gewinn hätte?

        Ja, genau. In einem solchen Fall würde das Finanzamt einen neuen Feststellungsbescheid mit niedrigerem Wert erstellen.

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Aktienverlustrechnung

          Rot markiert waren die Anträge und als ich Zeile 4 angekreuzt habe musste ich noch 0 bei den von dir genannten Zeilen eintragen.
          Die Verlustbescheinigung muss ich dem Finanzamt schicken, die Bescheinigung für Gewinn nicht, da 0?

          Somit wäre die Steuererklärung für letztes Jahr vollständig

          Vorgehensweise für die nächsten Jahre... von der Bank eine "Bescheinigung für alle Privatkonten und / oder -depots" beantragen, die Zeilen diese darin aufgeführt sind unter der Anlage KAP einfügen und Zeile 13 wie in meinem jetzigen Fall nur hinzufügen, falls ich nochmals Verlust mit Aktien hätte?

          MfG
          Zuletzt geändert von BlackUser; 06.07.2012, 14:20.

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            #6
            AW: Aktienverlustrechnung

            Hallo,

            >>>Die Verlustbescheinigung muss ich dem Finanzamt schicken, die Bescheinigung für Gewinn nicht, da 0?

            Eigentlich ja, um aber etwaigen Nachfragen zuvorzukommen, würde ich die Steuerbescheinigung auch gleich mit einreichen (bei beantragter Günstigerprüfung - Zeile 4 - könnte sich sonst der Sachbearbeiter fragen, was denn mit dem - durch die Verlustbescheinigung bekannten - Depot war, es könnten ja auch noch NICHT-Aktiengewinne angefallen sein).


            >>>Vorgehensweise für die nächsten Jahre...

            Ja.

            MfG Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: Aktienverlustrechnung

              Hallo zusammen,

              für 2012 habe ich einen Betrag den ich gerne mit den Altverlusten verrechnen bzw. hinzufügen möchte.
              Zeile 12 Höhe des nicht ausgeglichenen Verlustes ohne Verlust aus der Veräußerung von Aktien

              Wenn ich richtig verstanden habe nun wieder den Antrag unter Zeile 4 ankreuzen und einfach die Beträge der Steuerbescheinigung (Verlustbescheinigung) eintragen...

              Zudem Zeile 60, 61, oder beide ankreuzen? Wo liegt der Unterschied?
              Ich beantrage die Verrechnung von Altverlusten nach §...

              Grüße
              Zuletzt geändert von BlackUser; 18.08.2013, 15:56.

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                #8
                AW: Aktienverlustrechnung

                Die beiden Zeilen beziehen sich auf Altverluste nach der Rechtslage bis Ende 2008, das scheint hier ja wohl nicht so zu sein (und wenn, dann ergäbe sich aus der Verlustvorstellung, welche der beiden Zeilen passen würde).

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                  #9
                  AW: Aktienverlustrechnung

                  Danke, also reicht es aus wenn ich nur Zeile 4 ankreuze und die Beträge aus der Steuerbescheinigung eintrage... wird somit zu den Verlusten der letzten Einkommensteuererklärung dazu gerechnet?

                  Und wenn ich z.B. im nächsten Jahr kein Verlust sondern Gewinn mache gleiche Vorgehensweise, also nur die Beträge der Steuerbescheinigung eintragen, die Berechnung funktioniert dann automatisch?

                  Hat auf der Hauptseite die Option "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" damit was zu tun, muss immer angekreuzt werden?

                  Grüße
                  Zuletzt geändert von BlackUser; 18.08.2013, 17:33.

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                    #10
                    AW: Aktienverlustrechnung

                    Ist diese Vorgehensweise so richtig?

                    MfG

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                      #11
                      AW: Aktienverlustrechnung

                      Kann mir jeman (zum Thema Aktien) erklären was Binäre Optionen sind?
                      Ich hab Angst was falsches zu machen bei der St. Erklärung!

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                        #12
                        AW: Aktienverlustrechnung

                        Am besten mal googlen. Habe es jetzt nicht gefunden, aber wer fragt das wo ? Wenn Du allerdings so etwas hättest und nicht weißt, ob sich daraus Besonderheiten ergeben, müsstest Du Dich schon ggf. fragen lassen, weshalb Du derartige Anlagen erwirbst, wenn Du nicht weißt, was Du da tust. Ist zumindest mein erster Gedanke, nichts für ungut, ggf. gibt es ja auch nachvollziehbare Gründe dafür.
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                          #13
                          AW: Aktienverlustrechnung

                          Hallo attekala,

                          >>>Kann mir jeman (zum Thema Aktien) erklären was Binäre Optionen sind?

                          Ich gehe mal davon aus, dass du nicht die Funktionsweise dieser Optionen erklärt haben willst, sondern die steuerliche Einordnung. Und das ist ganz einfach: Rein steuerlich gibt es keinen Unterschied zwischen normalen und binären Optionen, es sind stinknormale Erträge für KAP Zeile 7 und Zeile 8 (bzw. weiter unten im Ausland-Block).
                          Um konkret mehr sagen zu können, müsste man mehr Details wissen (etwa, ob es ein in- oder ausländisches Depot ist).
                          Und fragst du eigentlich für eine aktuelle Steuererklärung, oder allgemein für die Zukunft? (man sollte sich ja vor einem Investment auch mal über die steuerliche Behandlung schlau machen, daher wäre eine Frage im Vorraus schon nachvollziehbar)

                          Beachten sollte man noch, dass gerade binäre Optionen schnell mal auf Null fallen können (es gilt ja "Alles oder Nichts"), und dann gibt es wie immer das Problem, das Totalverluste u.U. steuerlich nicht als Verluste anerkannt werden.
                          Anmerkung: Es ist aber möglich, dass ich da nicht auf dem neuesten Stand bin, ich verfolge die Problematik nur am Rande (und ich selber kaufe nur Derivate, die auch im schlimmsten Fall eine Rückzahlung leisten - meist ein Bruchteil eines Cents oder so, aber für die Steuer reicht das).

                          Stefan
                          Zuletzt geändert von reckoner; 08.03.2016, 12:32.
                          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                            #14
                            AW: Aktienverlustrechnung

                            [QUOTE=attekala;162855]Kann mir jeman (zum Thema Aktien) erklären was Binäre Optionen sind?
                            wikipedia ....
                            schwer so einfach zu erklären würde ich mal sagen.

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Aktienverlustrechnung

                              [QUOTE=nullata;162861]
                              Zitat von attekala Beitrag anzeigen
                              Kann mir jeman (zum Thema Aktien) erklären was Binäre Optionen sind?
                              wikipedia ....
                              schwer so einfach zu erklären würde ich mal sagen.

                              Binäre Optionen sind sogennante Finanzderivate, der Name implementiert schon dass es nur Gewinnen/Verlieren, Ja/Nein, bzw 1 und 0 geben kann. Das heißt binäre Optionen sind eine Art Glücksspiel. Nicht mehr und nicht weniger.
                              "Unser größter Ruhm ist nicht, niemals zu fallen, sondern jedes Mal wieder aufzustehen."

                              - Nelson Mandela

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