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    Anlage R

    Hallo,

    bin gerade o.g. am testen. Bei der Renteneingabe habe ich Probleme. Mein bisheriges Programm fragt die Höhe der Rente im Jahr 2005 ab. Daraus ergibt sich ein Anpassungsbetrag. Bei Elster Formular gibt es eine solche Abfrage nicht. Ich erhalte deshalb einen anderen Steuerfreibetrag.

    mfg

    ejo

    #2
    AW: Anlage R

    Die Rentenberechnung muss in allen Steuerprogrammen zum gleichen Ergebnis kommen. In Elster müssen Sie auf der Anlage R in Zeile 5 in Kennzahl 101 den Jahresbetrag der Renten in 2011 eintrragen. Daneben ist in Zeile 6 in Kennzahl 102 die Höhe der Rentenanpassungsbeiträge einzutragen. Diese Werte können Sie z. B. den Rentenbezugsmitteilungen entnehmen. Wenn Sie dann noch in Zeile 7 den Beginn der Rente eintragen rechnet Elsterformular mit Sicherheit richtig.

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      #3
      AW: Anlage R

      Hallo,
      stimmt nicht ganz. Habe das Problem,daß ich den Rentenanpassungsbetrag für Zeile 6, 102 nicht ermitteln kann. Nachfrage beim FA ergab: "Angabe nicht erforderlich, der Rechner weis das", wird aus der angegebenen Jahresrente zurückgerechnet. Bin mal gespannt, wie das funktioniert.

      Gruß
      dieter65

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        #4
        AW: Anlage R

        Hallo Dieter,

        mag ja sein, dass der Rentenanpassungsbetrag im FA errechnet werden kann.

        Wenn Sie den aber nicht in ElFo eingeben kann die Berechnung durch das Programm auch nicht korrekt erfolgen, wundern Sie sich dann bitte nicht, wenn Ihr Bescheid vom FA von der Berechnung in ElFo abweicht!

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          #5
          AW: Anlage R

          Danke chapnator,
          habe aber noch ein anderes Problem.ElFO Version 13.3.0.9066 berechnet mir die Steuern eh nicht. Erhalte beim Berechnen die Fehlermeldung "Abbruch, auf Anlage KAP fehlen die Steuerabzugsbeträge zu den Kapitalerträgen lt. Steuerbescheinigung". Habe seit 1992 keine Steuererklärung mehr machen müssen. Jetzt fordert das FA diese von mir für 2009 bis 2011. Da ich Rentner bin und bisher eine NV-Bescheinigung für Kapitalerträge hatte, wurden somit auch keine KAP-Steuern einbehalten, bzw abgeführt. Habe die Anlage KAP gemäß Steuerbescheinigung ausgefüllt und alle nichtzutreffenden Felder mit "0" versehen. Wahrscheinlich ist das Rechenprogramm von ElFO für diesen Fall überfordert oder? Die Plausi ist aber inordnung. Hätte eben ganz gerne mal errechnen lassen, ob ich überhaupt steuerpflichtig werde. Am Ende der Fehlermeldung ist noch der Hinweis: falls zum Berechnen kein Ausschlußfall vorliegt. Was ist ein Ausschlußfall?? Beim Schließen des Programms ElFO kommt dann noch die Meldung: adam.exe hat ein Problem festgestellt und muß beendet werden. Kann mich da jemand aufklären und bin ich hier richtig?

          Gruß
          dieter 65

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            #6
            AW: Anlage R

            Das Finanzamt will bei Ihnen wissen, ob sich bei Ihren Einkommensverhältnissen eine Steuerschuld ergeben kann. Ich würde deshalb bei der Anlage KAP abweichend von den Vorgaben auf den Steuerbescheinigungen die Einnahmen - von denen nach Ihren Angaben ja keine Steuerabzugsbeträge einbehalten worden sind - in Zeile 15 der Anlage KAP 2011 eintragen.

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              #7
              AW: Anlage R

              Zitat von dieter65 Beitrag anzeigen
              Habe die Anlage KAP gemäß Steuerbescheinigung ausgefüllt und alle nichtzutreffenden Felder mit "0" versehen. Wahrscheinlich ist das Rechenprogramm von ElFO für diesen Fall überfordert oder?
              hallo,

              wenn felder nicht benötigt werden sollte auch garnix eingetragen werden, auch keine '0,-' euro.

              auch '0,-' stellen eine werteingabe dar, zumindest in elektronischer form, dadurch können weitere plausibilitäten ausgelöst werden. gilt schlußendlich für alle anlagen, nicht nur kap


              sollten sie mit ihrer erklärung überhaupt nicht weiterkommen, so können sie ihre erklärungsdatei auch an die hotline schicken, hotline@elster.de, die schaut dann mal drüber und sagt wo's hakt

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                #8
                AW: Anlage R

                Hallo korsika,
                bin aus dem Urlaub zurück. Danke für die Hinweise. Die Steuerberechnung hat nach Eintrag der Kap-Erträge in Zeile 15 funktioniert. Auch die Übermittlung der komprimierten Steuererklärung an das FA hat funktioniert. Danke an alle für alle Hinweise!

                Gruß
                dieter65

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