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geringfügige Beschäftigung- Hartz IV- und dann richtiger Job

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    geringfügige Beschäftigung- Hartz IV- und dann richtiger Job

    Hallo!
    Ich hatte bereits einen Beitrag gelesen, dass man die geringfügigen nicht Steuer-erklären muß. Auch nicht, wenn man im Laufe des Jahres n Job bekommt (also einen "richtigen"). Da muß man doch dann auch alle ALGI/ II -Zahlungen aus dem Jahr angeben. Die geringfüg. dann immernoch nicht?

    Meine 2. Frage wäre, wenn man keinen Gesamt-Summen-Schriebs mit der Jahreszahlungen fürs Finanzamt vom JobCenter bekommt und auch nicht ewig hinterherrennen will...kann man sich nicht die Summe selbst zusammenrechen und angeben? 351€ je Monat, oder muß die Mietzahlung mit dazu??
    Weiß wer was?
    vielen Dank!

    #2
    AW: geringfügige Beschäftigung- Hartz IV- und dann richtiger Job

    Hallo,

    wenn es sich bei der geringfügen Beschäftigung um einen richtigen Minijob handelte (also ohne Lohnsteuerkarte), so ist dieser nicht steuerpflichtig (bzw. bereits pauschal versteuert).

    Und Arbeitslosengeld II (sog. Hartz4) ist grundsätzlich steuerfrei und unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt. Es muss nicht angegeben werden.

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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