Wo bitte kann ich Kosten für meine Tochter, 23Jahre ohne Einkommen, geltent machen. Es handelt sich z.B. um Studiengebühren Fahrtkosten Bücher und Sonstiges?
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Kind studiert
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Gast
AW: Kind studiert
Nirgends. Mit dem Kindergeld sind die Aufwendungen für die Tochter unabhängig von der tatsächlichen Höhe pauschal abgegolten.
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AW: Kind studiert
O.K., dann als Werbungskosten in der Anlage R ... NEIN, Scherz beiseite: ENTWEDER haben Sie Anspruch auf Kindergeld und ggf. Kinderfreibetrag und damit ist Alles abgegolten, der Staat kann halt nicht Alles unternehmen. Oder der Anspruch besteht nicht mehr, dann können unter weiteren Voraussetzungen ggf. Unterhaltsleistungen in der entsprechenden Anlage angesetzt werden. Sie haben da KEIN Wahlrecht, aber ob Sie mit der anlage unterhalt besser fahren würden gegenüber mindestens 12 x 184 EUR Kindergeld, weiß ich nicht.
Ansonsten schauen Sie sich die Anlage Kind mal genau an, ob noch etwas für Sie dabei ist. Stichworte wie auswärtige Unterbringung oder Krankenversicherung wäre nicht abwegig.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
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