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Betriebliche Altersversorgung in Anlage N eintragen?

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    Betriebliche Altersversorgung in Anlage N eintragen?

    Hallo,
    ich habe die betriebliche Altersversorgung (Industriebetrieb) in Anlage R, Zeile 36, so eingetragen, wie es da steht, also die Angabe der Nummer 3 der Leistungsmitteilung. Die Leistung selber ist vom ehem. Arbeitgeber auch als "betriebliche Altersversorgung" deklariert.
    Das Elsterprogramm zieht von diesen Einnahmen einen steuerfreien Teil ab (wie bei der BfA-Rente).
    Im Bescheid des Finanzamtes werden die genannten Einkünfte dann als "aus nichtselbständiger Arbeit" berechnet, also ohne steuerfreien Anteil. Daß die Einkünfte 100% versteuert werden, weiß ich ja, was ich aber nicht verstehe, ist, daß Anlage R diese Angaben in Zeile 36 vorsieht. Nach meinem Verständnis fehlt eine Abfrage, ob die Einkünfte aus dem öffentlichen Dienst stammen oder nicht. Einkünfte des gleichen Namens ("betriebliche Altersversorgung") von der VBL werden hier korrekt mit steuerfreiem Anteil berechnet. Sollte ich "meine" betriebliche Altersversorgung besser in Anlage N eintragen? Oder verstehe ich hier etwas falsch?
    Über Aufklärung würde ich mich freuen.
    Gruß
    Günther

    #2
    AW: Betriebliche Altersversorgung in Anlage N eintragen?

    Sie haben einen Bescheid des Finanzamts erhalten, der innerhalb von einem Monat bestandskräftig wird und danach nicht mehr geändert werden kann. Ich würde mich deshalb sehr schnell mit dem Finanzamt in Verbindung setzen und mit dem Bearbeiter abklären, warum dieser die Rente steuerlich anders beurteilt. Nur er kann Ihnen den Grund nennen.

    Wenn Sie eine Leistungsmitteilung des Zahlenden haben, in der Ihnen gesagt wird, dass Sie die Zahlungen so eintragen sollen wie Sie es gemacht haben, würde ich diese Leistungsmitteilung dem Finanzamt vorlegen.
    Zuletzt geändert von ; 08.07.2012, 19:44.

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      #3
      AW: Betriebliche Altersversorgung in Anlage N eintragen?

      ...danke für den Hinweis, ja, ich werde einfach mal beim Finanzamt fragen.

      Gruß
      Günther

      Kommentar


        #4
        AW: Betriebliche Altersversorgung in Anlage N eintragen?

        Hallo,

        und falls es mit einem Termin im FA zeitlich knapp werden sollte ggf. zur Fristwahrung Einspruch einlegen, dieser kann ja immer noch zurückgenommen werden falls das Thema sich nach der Gespräch mit dem FA erledigt haben sollte.

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