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Geringfügige Beschäftigung wo eintragen?

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    Geringfügige Beschäftigung wo eintragen?

    Hallo,
    meine Freundin hat neben ihrer nichtselbständigen Beschäftugung auch für 5 Monate für 80 Euro je Monat eine Nebenbeschäftigung gehabt, die bei der Knappschaft gemeldet wurde. Offenbar wurde keine pauschale Lohnsteuer vom Arbeitgeber abgeführt. Es gibt keine 2. Lohnsteuerkarte.
    Gehört das in die Anlage Sonstige Einkünfte?

    #2
    AW: Geringfügige Beschäftigung wo eintragen?

    bei pauschalbesteuerung sollte das auf den monatsabrechnungen bei lohnart steuern mit dem buchstaben p gekennzeichnet sein.
    in diesem fall gehört der nebenjob nicht in die steuererklärung.

    wurde nicht pauschal versteuert muß es eine lohnsteuerbescheinigung vom ag geben.
    dann zweite lohnsteuerbescheinigung hinzufügen(anl.n).

    gruß f.

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      #3
      AW: Geringfügige Beschäftigung wo eintragen?

      Erstmal vielen Dank. Dann muss sie die Monatsabrechnungen suchen und nachschauen.

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