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Erstattung von Kapitalertragssteuern 2012 i.S.d.§ 43 Abs.1 innerhalb der EST. 2012

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    Erstattung von Kapitalertragssteuern 2012 i.S.d.§ 43 Abs.1 innerhalb der EST. 2012

    Habe vor einigen Tagen innerhalb meiner Kapitalertragssteuer-Anmeldung 2012 eine ordentliche Summe an das Finanzamt zahlen müssen.
    Da wir jetzt Rentner mit nicht zu veranlagenden Renteneinkünften sind, wurde mir von steuerberaterlicher Seite mitgeteilt, das wir die gezahlte Kapitalertragssteuer innerhalb der Einkommensteuererklärung 2012 über den Eintrag des KAP-Formulares zurück erhalten können.
    Kann mir einer sagen, was bzw. wo ich das eintragen kann, um eine Kapitalsteuer-Erstattung zu erhalten.
    Im Voraus danke!
    gepaNettetal

    #2
    AW: Erstattung von Kapitalertragssteuern 2012 i.S.d.§ 43 Abs.1 innerhalb der EST. 201

    Zitat von gepaNettetal,143801
    wurde mir von steuerberaterlicher Seite mitgeteilt...
    Auch das sollte Ihnen der Steuerberater erklären können.

    Jedenfalls benötigen Sie für Einträge in die KAP, Steuerbescheinigungen von Ihren Geldinstituen. Diese müssen jewels angefordert werden. Diese Bescheinigungen
    müssen als Belege ans Finanzamt übermittelt werden. Nicht elektronisch, sondern
    FA-Briefkasten, persönliche Abgabe oder Briefpost.

    MfG
    sarceda

    EDIT: Vertipper Szeuerberater korrigiert.
    Zuletzt geändert von sarceda; 18.07.2012, 22:58.

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