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Auswärtstätigkeit 2011: Unterschiedlicher Zeitraum und Veranlagungsjahr.

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    Auswärtstätigkeit 2011: Unterschiedlicher Zeitraum und Veranlagungsjahr.

    Hallo Zusammen,

    ich habe folgendes Problem zu dem ich mir hier Hilfe erhoffe.

    Im Dezember 2010 war ich noch auf zwei Seminaren, welche als Auswärtstätigkeit gelten. Die Reisekostenabrechnung mit meinem Arbeitgeber erfolgt durch den Jahreswechsel aber erst im Januar 2011. Die steuerfreien Verpflegungszuschüsse (Zeile 20 in der Lohnsteuerbescheinigung) für 2011 beinhalten nun also auch die der zwei Seminare aus 2010.
    Im Jahr 2011 hatte ich nun mehrere Auswärtstätigkeiten und nach meinem Wissen / Verständnis muss ich für jede Tätigkeit ein eigenes Formularfeld ausfüllen (1. Auswärtstätigkeit, 2. Auswärtstätigkeit, etc.).
    Das Problem welches ich nun habe ist, das Elster bei der Plausibilitätsprüfung die beiden Seminar aus 2010 als Fehlerhaft bezeichnet.
    "Fehler im Eingabefeld: Anlage N, Auswärtstätigkeit: Das Veranlagungsjahr liegt nicht in dem angegebenen Zeitraum!"

    Wie damit umgehen? Bzw. was muss ich tun? Den Zeitraum der Auswärtstätigkeit falsch eintragen?

    #2
    AW: Auswärtstätigkeit 2011: Unterschiedlicher Zeitraum und Veranlagungsjahr.

    Sie müssen den Zeitraum der Auswärtstätigkeit in dem Jahr erfassen, in dem die Auswärtstätigkeit auch ausgeübt wurde - also in 2010.

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      #3
      AW: Auswärtstätigkeit 2011: Unterschiedlicher Zeitraum und Veranlagungsjahr.

      Das ist ja mein Problem. Im Elsterformular kann ich die Auswärtstätigkeit nicht mit dem Datum aus 2010 eintragen (Fehlermeldung). Und eine Verrechnung in der Steuererklärung für 2010 war nicht möglich (ist nicht möglich) da der Steuerfreie Verpflegungszuschuß in der Lohnsteuerbescheinigung für 2011 aufgeführt wird. ?!?

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        #4
        AW: Auswärtstätigkeit 2011: Unterschiedlicher Zeitraum und Veranlagungsjahr.

        Hallo,

        die Reisekosten können nur in dem Jahr abgesetzt werden, in dem sie auch entstanden sind (hier 2010), Abflussprinzip.
        Und die Erstattung gehört in das Jahr der Zahlung (hier 2011), Zuflussprinzip.

        Im Endeffekt musst du dann für 2011 Steuern zahlen, die du aber bereits 2010 erstattet bekommen hast.

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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