Hallo Zusammen,
ich habe gelesen das ich Kosten für ein Zweitstudium wie Studiengebühren, Entfernungspauschale zur Uni sowie Kosten für Arbeitsmittel als Verlustvortrag geltend machen kann.
Ich habe mein Studium bereits 2010 abgeschlossen, aber in den Studienjahren keine Einkommenssteuererklärung gemacht, da ich nur gerinfügig Beschäftigt war und keine Lohnsteuer zahlen musste.
Jetzt versuche ich mich daran mit Elster die Steuererklärung für 2008 zu erstellen. Ich habe die Entfernungspauschale etc. als Werbungskosten angesetzt sowie im Hauptvordruck ein Kreuz gesetzt bei "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags". Lohn konnte ich ja nicht eintragen da ich nur auf 400 EUR Basis beschäftigt war.
Die Plausibilitätsprüfung ist in Ordnung. Wenn ich nun aber auf Berechnung der Höhe der Steuer gehe erscheint:
AHW Abbruch-Hinweise
Sie haben Fahrtkosten oder Pauschbeträge für besondere Berufsgruppen eingetragen jedoch keinen
Arbeitslohn.
DHW Dokumentations-Hinweise
Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte
eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.
Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden
übermittelt werden.
Kann man den Verlustvortrag nicht berechnen lassen oder habe ich etwas falsch Eingetragen?
Schon mal vielen Dank für die Hilfe!
LG
Annette
ich habe gelesen das ich Kosten für ein Zweitstudium wie Studiengebühren, Entfernungspauschale zur Uni sowie Kosten für Arbeitsmittel als Verlustvortrag geltend machen kann.
Ich habe mein Studium bereits 2010 abgeschlossen, aber in den Studienjahren keine Einkommenssteuererklärung gemacht, da ich nur gerinfügig Beschäftigt war und keine Lohnsteuer zahlen musste.
Jetzt versuche ich mich daran mit Elster die Steuererklärung für 2008 zu erstellen. Ich habe die Entfernungspauschale etc. als Werbungskosten angesetzt sowie im Hauptvordruck ein Kreuz gesetzt bei "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags". Lohn konnte ich ja nicht eintragen da ich nur auf 400 EUR Basis beschäftigt war.
Die Plausibilitätsprüfung ist in Ordnung. Wenn ich nun aber auf Berechnung der Höhe der Steuer gehe erscheint:
AHW Abbruch-Hinweise
Sie haben Fahrtkosten oder Pauschbeträge für besondere Berufsgruppen eingetragen jedoch keinen
Arbeitslohn.
DHW Dokumentations-Hinweise
Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte
eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.
Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden
übermittelt werden.
Kann man den Verlustvortrag nicht berechnen lassen oder habe ich etwas falsch Eingetragen?
Schon mal vielen Dank für die Hilfe!
LG
Annette
Kommentar