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Verlustvortrag: Wie die Werbungskosten für Zweitstudium eintragen?

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    Verlustvortrag: Wie die Werbungskosten für Zweitstudium eintragen?

    Hallo Zusammen,

    ich habe gelesen das ich Kosten für ein Zweitstudium wie Studiengebühren, Entfernungspauschale zur Uni sowie Kosten für Arbeitsmittel als Verlustvortrag geltend machen kann.

    Ich habe mein Studium bereits 2010 abgeschlossen, aber in den Studienjahren keine Einkommenssteuererklärung gemacht, da ich nur gerinfügig Beschäftigt war und keine Lohnsteuer zahlen musste.

    Jetzt versuche ich mich daran mit Elster die Steuererklärung für 2008 zu erstellen. Ich habe die Entfernungspauschale etc. als Werbungskosten angesetzt sowie im Hauptvordruck ein Kreuz gesetzt bei "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags". Lohn konnte ich ja nicht eintragen da ich nur auf 400 EUR Basis beschäftigt war.

    Die Plausibilitätsprüfung ist in Ordnung. Wenn ich nun aber auf Berechnung der Höhe der Steuer gehe erscheint:

    AHW Abbruch-Hinweise
    Sie haben Fahrtkosten oder Pauschbeträge für besondere Berufsgruppen eingetragen jedoch keinen
    Arbeitslohn.

    DHW Dokumentations-Hinweise
    Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
    Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte
    eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.
    Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden
    übermittelt werden.


    Kann man den Verlustvortrag nicht berechnen lassen oder habe ich etwas falsch Eingetragen?

    Schon mal vielen Dank für die Hilfe!

    LG

    Annette

    #2
    AW: Verlustvortrag: Wie die Werbungskosten für Zweitstudium eintragen?

    wenn es gar nicht anders geht, würde ich - nur in diesem Fall - ein paar Nullen bei Arbeitslohn, Lohnsteuer, Soli und ggf. Kirchensteuer hinzufügen. Dann sollte es funktionieren.

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      #3
      AW: Verlustvortrag: Wie die Werbungskosten für Zweitstudium eintragen?

      Danke, jetzt kann berechnet werden. Bin mir aber immer noch nicht ganz sicher ob das nun so ok ist.

      Kommentar


        #4
        AW: Verlustvortrag: Wie die Werbungskosten für Zweitstudium eintragen?

        Hallo,

        naja, ok ist es vll nicht, aber es verhilft zur Berechnung.
        Es hat ja Lohnzahlungen gegeben und keine '0,-', insofern ist die Angabe ja 'falsch'.

        Allerdings sollte man immer beachten, dass für die Übermittlung keine Berechnung erforderlich ist!
        Es kann auch ohne Berechnung übermittelt werden, sofern die Plausiprüfung fehlerfrei erfolgt.

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