Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

steuerfreier Betrag der Rente

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    steuerfreier Betrag der Rente

    Hallo liebe Leser,
    in Elster wird der steuerfreie Betrag der Rente in Prozent ermittelt und zwar aus dem Datum des Rentenbeginns. Da die Renten hin und wieder steigen ermittelt Elster jedes mal einen neuen steuerfreien Anteil der Rente. Meines Wissens bleibt aber der erstmalig ermittelte steuerfreie Betrag der Rente dauerhaft festgeschrieben und ändert sich nicht mit der aktuellen Rentenhöhe. Diesen festgeschriebenen Betrag berücksichtigt das Finanzamt, obwohl Elster jedes Jahr einen neuen steuerfreien Anteil ermittelt. Kann ich in Elster den festgeschriebenen steuerfreien Anteil eingeben und wenn ja, wo? Wenn das nicht geht, weicht das Elster-Ergebnis jedes Jahr von dem tatsächlichen Ergebnis des Finanzamtes ab.
    Ist mein Gedanke, dass der steuerfreie Anteil festgeschrieben wird richtig oder falsch?
    Ich würde mich freuen, eine verständliche und fundierte Antwort zu erhalten.
    Bis dahin
    Simplex12345

    #2
    AW: steuerfreier Betrag der Rente

    Hallo Simplex12345,

    >>>Ist mein Gedanke, dass der steuerfreie Anteil festgeschrieben wird richtig oder falsch?
    Richtig

    >>> Da die Renten hin und wieder steigen ermittelt Elster jedes mal einen neuen steuerfreien Anteil der Rente.
    Und hast du diese Erhöhung auch eingetragen? (nennt sich Rentenanpassungsbetrag, Zeile 6)

    Bei mir rechnet Elster jedenfalls korrekt.

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      AW: steuerfreier Betrag der Rente

      Maßgebend für die Berechnung des steuerpflichtigen Teils der Rente ist das Jahr des Rentenbeginns und der für dieses Jahr in der Tabelle des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Satz 3 EStG aufgeführte PROZENTSATZ...

      Das bedeutet, dass der Prozentsatz festgeschrieben wird und nicht der Betrag...

      MfG

      Kommentar


        #4
        AW: steuerfreier Betrag der Rente

        Hallo katerphilip,

        >>>Das bedeutet, dass der Prozentsatz festgeschrieben wird und nicht der Betrag...

        Nein, das ist falsch. Festgeschrieben wird ein bestimmter Prozentsatz der ersten Jahresrente, es bleibt dann aber der Betrag stehen, nicht der Prozentsatz.
        Rentenerhöhungen sind dann zu 100% steuerpflichtig, und genau ist der Rentenanpassungsbetrag.

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

        Kommentar


          #5
          AW: steuerfreier Betrag der Rente

          sorry... richtig.. aber dann kann es ja nur sein, dass er im ersten jahr keine 12 monate voll hatte...

          Kommentar


            #6
            AW: steuerfreier Betrag der Rente

            Der steuerfreie Teil der Rente wird in diesen Fällen auch nicht im Erstjahr, sondern im Folgejahr festgeschrieben, wenn eine ganzjährige Rentenzahlung vorhanden ist.

            Kommentar


              #7
              AW: steuerfreier Betrag der Rente

              Hallo katerphilip,

              >>>sorry... richtig.. aber dann kann es ja nur sein, dass er im ersten jahr keine 12 monate voll hatte...

              Mit Jahresrente hatte ich natürlich die ersten 12 Monate gemeint.

              MfG Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

              Kommentar


                #8
                AW: steuerfreier Betrag der Rente

                Logo... selbst die leute die es wissen tappen immer wieder in die detail-falle...also hilft das forum hier jedem ))

                Kommentar

                Lädt...
                X