Hallo!
Vieleicht kann mir jemand weiterhelfen. Bekomme bei der Berechnung immer die unten stehende Fehlermeldung. Wenn ich die berechnung als Alleinstehender mitStK.1 eingebe funktioniert die Berechnung. Wenn ich Verheiratet mit getrennter Veranlagung angebe kommt die Fehlermeldung. Die Plausibilitätsprüfung läuft sauber durch. Ich weiß nicht was ich da ändern soll und einfach so die Erklärung ohnen Berechnung wegschicken möchte ich auch nicht. Vieleicht hat ja jemand eine Idee.
Danke schon mal im voraus.
Berechnung
für 2011 über
Einkommensteuer
AHW Abbruch-Hinweise
Bei getrennter Veranlagung dürfen die Altersvorsorgeverträge nur beim unmittelbaren
Zulagebegünstigten berücksichtigt werden.
DHW Dokumentations-Hinweise
Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte
eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.
Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden
übermittelt werden. r
Vieleicht kann mir jemand weiterhelfen. Bekomme bei der Berechnung immer die unten stehende Fehlermeldung. Wenn ich die berechnung als Alleinstehender mitStK.1 eingebe funktioniert die Berechnung. Wenn ich Verheiratet mit getrennter Veranlagung angebe kommt die Fehlermeldung. Die Plausibilitätsprüfung läuft sauber durch. Ich weiß nicht was ich da ändern soll und einfach so die Erklärung ohnen Berechnung wegschicken möchte ich auch nicht. Vieleicht hat ja jemand eine Idee.
Danke schon mal im voraus.
Berechnung
für 2011 über
Einkommensteuer
AHW Abbruch-Hinweise
Bei getrennter Veranlagung dürfen die Altersvorsorgeverträge nur beim unmittelbaren
Zulagebegünstigten berücksichtigt werden.
DHW Dokumentations-Hinweise
Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte
eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.
Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden
übermittelt werden. r
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