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Dienstreisen, Verpflegungsmehraufwendungen

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    Dienstreisen, Verpflegungsmehraufwendungen

    Hallo zusammen,

    habe das Forum durchsucht und konnte leider für mein Problem keinen Beitrag finden.
    Ich habe folgende Fragen im Zusammenhang mit unserer Einkommensteuererklärung:
    mein Mann hat einen Dienstwagen, den er pauschal versteuert. Für die einfache Wegstrecke zu seinem Arbeitsplatz kann er die 0,30 Euro pro km geltend machen. Was aber passiert, wenn er Dienstreisen mit seinem PKW macht? Kann er da ebenfalls die 0,30 Euro pro km (für die einfache Strecke) geltend machen und muss ich diese alle einzeln erfassen?
    Zusätzlich erstattet sein AG - je nach Dauer der Abwesenheit - für Dienstreisen Verpflegungsmehraufwendungen (über die Spesenabrechnung). Diese sind nicht auf der Lohnsteuerkarte bescheinigt, müssen nach meinem Verständnis aber doch bestimmt als "vom AG erstattet" irgendwo abgezogen werden?

    Über eine "erhellende" Antwort würde ich mich freuen!

    #2
    AW: Dienstreisen, Verpflegungsmehraufwendungen

    Für den Bereich der Auswärtstätigkeiten können Sie auf der Anlage N Seite 2 ab Zeile 49 Eintragungen vornehmen. Die Eingabehilfe liefert Ihnen Erläuterungen dazu.

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      #3
      AW: Dienstreisen, Verpflegungsmehraufwendungen

      Wenn der Arbeitgeber die Verpflegungsmehraufwendungen für Dienstreisen bereits steuerfrei erstattet hat, haben diese in der Steuererklärung nichts mehr zu suchen (mehr als Erstattung geht nicht).

      Bei Dienstreisen (mit Privat-PKW) gilt i.a. die Reisekostenpauschale von 0,30 EUR je gefahrenen(!) km. Unternimmt der Angestellte eine Reise aber mit dem Firmen- oder Dienstwagen, kann man keine derartigen Reisekosten geltend machen, da für solche Fahrten dem Arbeitnehmer keine Kosten entstehen.
      Zuletzt geändert von Kent; 30.07.2012, 11:37. Grund: Ergänzung
      mfg. - Kent

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        #4
        AW: Dienstreisen, Verpflegungsmehraufwendungen

        Zitat von Kent Beitrag anzeigen
        Wenn der Arbeitgeber die Verpflegungsmehraufwendungen für Dienstreisen bereits steuerfrei erstattet hat, haben diese in der Steuererklärung nichts mehr zu suchen (mehr als Erstattung geht nicht).
        Wie bei jeder rechtlichen Frage gilt auch hier: es kommt darauf an .

        Nur wenn die Verpflegungsmehraufwendungen bereits mit dem vollen steuerlich vorgesehenen Betrag von 6/12/24 Euro bei 8/14/24 Stunden Abwesenheit erstattet wurden, sind sie abgegolten, ansonsten kann die Differenz in der Steuererklärung angegeben werden.

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          #5
          AW: Dienstreisen, Verpflegungsmehraufwendungen

          Was passiert mit Verpflegungsmehraufwand, der beispielsweise im Dezember 2014 durch eine Dienstreise entstanden ist, die vollständige Erstattung allerdings erst im Januar 2015 erfolgte?

          Der Erstattungsbetrag wurde somit durch den Arbeitgeber für 2014 nicht an das Finanzamt elektronisch übermittelt. Gibt man nun die Tage in der Steuererklärung in der Anlage N an, so würden ja auf dem Papier Werbungskosten entstehen, die es eigentlich für die vollständige Erstattung des Arbeitgebers gar nicht gibt.

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            #6
            AW: Dienstreisen, Verpflegungsmehraufwendungen

            Wer einen Firmenwagen gestellt bekommt, bei dem er die private Nutzung und die Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte entweder pauschal oder über ein Fahrtenbuch als geldwerten Vorteil versteuert, der hat doch keinen eigenen Reiseaufwand für Dienstreisen!
            Die Kosten eines Firmenwagens trägt bekanntlich die Firma, also der Arbeitgeber.

            Wer bei Dienstreisen den Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten in dem Umfang steuerfrei erstattet bekommt, den das Steuerrecht zulässt , der soll froh sein, wenn sich der AG von der Aufzeichnung dieser Erstattungen im Lohnkonto befreien hat lassen. Da spart man sich nämlich den unnützen Aufwand, diese Dienstreisen im Rahmen der Steuerklärung angeben zu müssen. Unnütz deshalb, weil am Schluss 0 rauskommt.

            - - - Aktualisiert - - -

            @Horst80

            In der Regel schließen die Arbeitgeber das Lohnkonto erst gegen Ende Januar des Folgejahres ab. Eine im Januar gezahlte Reisekostenerstattung kann also zumeist noch im richtigen Jahr eingebucht werden.

            Würde die Erstattung bereits dem neuen Jahr zugeordnet, wäre das auch kein Beinbruch. Dann könnte man zwar im Reisejahr Werbungskosten absetzen, müsste aber die Erstattung im Folgejahr nachversteuern.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Dienstreisen, Verpflegungsmehraufwendungen

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Wer bei Dienstreisen den Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten in dem Umfang steuerfrei erstattet bekommt, den das Steuerrecht zulässt , der soll froh sein, wenn sich der AG von der Aufzeichnung dieser Erstattungen im Lohnkonto befreien hat lassen. Da spart man sich nämlich den unnützen Aufwand, diese Dienstreisen im Rahmen der Steuerklärung angeben zu müssen. Unnütz deshalb, weil am Schluss 0 rauskommt.
              Und wie geht man mit dem Thema um, wenn der Arbeitgeber die Erstattung ans Finanzamt meldet, am Ende daher "0" rauskommen müsste, dies aber durch den zeitlichen Versatz zwischen Zeitpunkt und Erstattung der Reise auseinanderfällt, wie in obigem Beispiel erwähnt?

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                #8
                AW: Dienstreisen, Verpflegungsmehraufwendungen

                Und wie geht man mit dem Thema um, wenn der Arbeitgeber die Erstattung ans Finanzamt meldet, am Ende daher "0" rauskommen müsste, dies aber durch den zeitlichen Versatz zwischen Zeitpunkt und Erstattung der Reise auseinanderfällt, wie in obigem Beispiel erwähnt?
                Entweder so wie ich bereits geschrieben habe:

                In der Regel schließen die Arbeitgeber das Lohnkonto erst gegen Ende Januar des Folgejahres ab. Eine im Januar gezahlte Reisekostenerstattung kann also zumeist noch im richtigen Jahr eingebucht werden.
                Würde die Erstattung bereits dem neuen Jahr zugeordnet, wäre das auch kein Beinbruch. Dann könnte man zwar im Reisejahr Werbungskosten absetzen, müsste aber die Erstattung im Folgejahr nachversteuern.
                oder, - und das würde ich machen: Man tut einfach so, als hätte man die Erstattung schon bekommen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Dienstreisen, Verpflegungsmehraufwendungen

                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

                  Würde die Erstattung bereits dem neuen Jahr zugeordnet, wäre das auch kein Beinbruch. Dann könnte man zwar im Reisejahr Werbungskosten absetzen, müsste aber die Erstattung im Folgejahr nachversteuern.
                  Kann man diesen Umstand denn irgendwie vermeiden? Denn schließlich würde man Werbungkosten erklären, die es gar nicht gibt.

                  - - - Aktualisiert - - -

                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Entweder so wie ich bereits geschrieben habe:



                  oder, - und das würde ich machen: Man tut einfach so, als hätte man die Erstattung schon bekommen.
                  Dann müsste ja der vom Arbeitgeber elektronisch übermittelte Betrag abgeändert werden... Wäre es da nicht sachgerechter, die Tage dem Jahr der Erstattung zuzuordnen?

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                    #10
                    AW: Dienstreisen, Verpflegungsmehraufwendungen

                    Wäre es da nicht sachgerechter, die Tage dem Jahr der Erstattung zuzuordnen?
                    Ich glaube, man muss jetzt 2 Sachverhalte auseinander halten.

                    Die Dienstreise war im Dezember und wurde erst im Januar abgerechnet. Wenn der AG die Erstattung dem richtigen Jahr zugeordnet hat, ist es sicher am einfachsten, man macht das genauso. Wenn der AG die Erstattung bereits dem neuen Jahr zugeordnet hat, würde ich die Tage auch dem neuen Jahr zuordnen.

                    Wenn ich aber vergessen habe, eine kurz vor dem Sommerurlaub durchgeführte Dienstreise abzurechnen und das erst im März des Folgejahres bemerke, dann wird man kaum so tun können, als hätte die Reise im neuen Jahr stattgefunden?

                    Natürlich kann man auch den Standpunkt vertreten, dass es dem Finanzamt egal sein kann, ob die Reisen dem Abrechnungsjahr zugerechnet werden, wenn unterm Strich Null rauskommt. Zur tatsächlichen Handhabung der Thematik muss ich aber passen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Dienstreisen, Verpflegungsmehraufwendungen

                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Ich glaube, man muss jetzt 2 Sachverhalte auseinander halten.

                      Die Dienstreise war im Dezember und wurde erst im Januar abgerechnet. Wenn der AG die Erstattung dem richtigen Jahr zugeordnet hat, ist es sicher am einfachsten, man macht das genauso. Wenn der AG die Erstattung bereits dem neuen Jahr zugeordnet hat, würde ich die Tage auch dem neuen Jahr zuordnen.

                      Wenn ich aber vergessen habe, eine kurz vor dem Sommerurlaub durchgeführte Dienstreise abzurechnen und das erst im März des Folgejahres bemerke, dann wird man kaum so tun können, als hätte die Reise im neuen Jahr stattgefunden?

                      Natürlich kann man auch den Standpunkt vertreten, dass es dem Finanzamt egal sein kann, ob die Reisen dem Abrechnungsjahr zugerechnet werden, wenn unterm Strich Null rauskommt. Zur tatsächlichen Handhabung der Thematik muss ich aber passen.
                      Vielen Dank für diesen Kommentar, da er genau diesen Sachverhalt treffend beschreibt. Und diese zwei Sachverhalte spiegeln sich auch in der Anlage N wider. In den Zeilen 52 bis 54 hat man nur die Möglichkeit, Tage einzutragen, während man in Zeile 57 ein Geldbetrag vom Arbeitgeber aus der Lohnsteuerbescheinigung einzutragen hat. Das übereinanderzukriegen, kann um den Jahreswechsel echt kompliziert sein.

                      Dazu gibt es auch keine Klarstellungen vom Bundesfinanzministerium oder anderer Literatur.

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                        #12
                        AW: Dienstreisen, Verpflegungsmehraufwendungen

                        Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass bei in 2014 angefallenen Reisekosten und steuerfreier Erstattung in 2015 das schon in 2014 gegengerechnet werden muss, da der Anspruch ausreiche und ein Abzug von Kosten im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen nicht geht. Die OFD Hannover hat das in 2006 mal rausgehauen.
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                          #13
                          AW: Dienstreisen, Verpflegungsmehraufwendungen

                          Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass bei in 2014 angefallenen Reisekosten und steuerfreier Erstattung in 2015 das schon in 2014 gegengerechnet werden muss, da der Anspruch ausreiche und ein Abzug von Kosten im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen nicht geht.
                          Das halte ich für eine sinnvolle und pragmatische Lösung, auch über Niedersachsen hinaus!
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            AW: Dienstreisen, Verpflegungsmehraufwendungen

                            Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                            Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass bei in 2014 angefallenen Reisekosten und steuerfreier Erstattung in 2015 das schon in 2014 gegengerechnet werden muss, da der Anspruch ausreiche und ein Abzug von Kosten im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen nicht geht. Die OFD Hannover hat das in 2006 mal rausgehauen.
                            Das macht auch absolut Sinn. Wie würde man das dann korrekt darstellen? Würde man dann diese zusätzliche Erstattung auf die vom Arbeitgeber gemeldeten Erstattungen hinzurechnen? Das hieße dann ebenfalls im Umkehrschluss, dass man die Erstattung im Steuerjahr 2015 wieder abziehen müsste, wenn der Arbeitgeber sie dann auf der Lohnsteuerbescheinigung meldet.

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                              #15
                              AW: Dienstreisen, Verpflegungsmehraufwendungen

                              Man müsste in 2014 die -zu erwartende- Arbeitgebererstattung schon ansetzen, obwohl sie noch nicht da ist. Und in 2015 dafür nicht ansetzen, obwohl der Arbeitgeber sie in 2015 gezahlt hat. WENN der Arbeitgeber sie dennoch in 2015 ausweist, würde ich das in der Erklärung kürzen und in einem kurzen Anschreiben unter Verweis auf die in 2014 erfolgte Kürzung darstellen.
                              Schönen Gruß

                              Picard777

                              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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