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Wechsel von PKV nach GKV in 2011: Behandlung von erstatteten Beiträgen zur KV

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    Wechsel von PKV nach GKV in 2011: Behandlung von erstatteten Beiträgen zur KV

    Hallo Gemeinde,

    zum 1.1.2011 war ich (wieder) in der GKV versichert, habe aber in 2011 eine Beitragsrückerstattung meiner PKV für nicht in Anspruch genommene Leistungen in 2010 erhalten.

    Gebe ich diese dann in der Steuererklärung 2011 wie in früheren Jahren auch in der Zeile 16 bei der Anlage Vorsorgeaufwand an -> Der Bezug zu Zeile 12 - 15 stimmt ja nicht, da die KV-Beiträge die zur GKV waren?

    Da ich nicht mehr bei der PKV bin, habe ich auch keine Bescheinigung für das Finanzamt erhalten oder ein Schreiben, dass meine Daten dorthin übermittelt wurden (soll jetzt nicht heißen, dass ich den Betrag nicht angeben will).

    Danke für alle Infos
    Gruß
    vision

    #2
    AW: Wechsel von PKV nach GKV in 2011: Behandlung von erstatteten Beiträgen zur KV

    Wenn Sie die Rückerstattung auf Seite 2 der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen erhalten Sie Rothinweise. Tragen Sie die Rückerstattung deshalb auf Seite 1 in Zeile 16 ein. Der Rückerstattungsbetrag wird auch elektronisch an das Finanzamt übermittelt.

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