Hallo,
ich mache die Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2009 und möchte erstmals
die Kosten für den Schulhort unserer Tochter (6 Jahre = 1.Klasse) als Kinderbetreuungskosten geltend machen.
Das Kind muss vor dem Schulunterricht in den Frühhort und danach in den Späthort,
da beide Eltern erwerbstätig sind.
Eingetragen in Anlage Kind - Seite 3 - Zeilen 61+62
Gesamtkosten 266 EUR
Grund Erwerbstätigkeit
Nun wird mir bei der Berechnung folgender Hinweis angezeigt:
Für ein Kind sind Gesamtaufwendungen für Kinderbetreuungskosten eingegeben, die maschinell nicht in der Steuerberechnung berücksichtigt wurden.
Der Abzug von Kinderbetreuungskosten konnte aufgrund der von Ihnen getätigten Abzugsgründen für ein Kind ( 18.04.2003 ) nicht maschinell vorgenommen werden.
Meine Frage:
Kann ich die Schulhortkosten nicht als Betreuungskosten geltend machen und wenn doch wo gehören die dann rein?
Vielen Dank für Eure Hilfe,
freundliche Grüße, Sven.
ich mache die Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2009 und möchte erstmals
die Kosten für den Schulhort unserer Tochter (6 Jahre = 1.Klasse) als Kinderbetreuungskosten geltend machen.
Das Kind muss vor dem Schulunterricht in den Frühhort und danach in den Späthort,
da beide Eltern erwerbstätig sind.
Eingetragen in Anlage Kind - Seite 3 - Zeilen 61+62
Gesamtkosten 266 EUR
Grund Erwerbstätigkeit
Nun wird mir bei der Berechnung folgender Hinweis angezeigt:
Für ein Kind sind Gesamtaufwendungen für Kinderbetreuungskosten eingegeben, die maschinell nicht in der Steuerberechnung berücksichtigt wurden.
Der Abzug von Kinderbetreuungskosten konnte aufgrund der von Ihnen getätigten Abzugsgründen für ein Kind ( 18.04.2003 ) nicht maschinell vorgenommen werden.
Meine Frage:
Kann ich die Schulhortkosten nicht als Betreuungskosten geltend machen und wenn doch wo gehören die dann rein?
Vielen Dank für Eure Hilfe,
freundliche Grüße, Sven.
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