Liebe Co-user,
Es geht um den Ausbildungsfreibetrag für ein Kind, das in Österreich studiert.
Der Freibetrag beträgt lt. § 33a (2) EStG 924 EURO pro Jahr. Für Österreich gilt die Länderguppe 1, so daß sich der Ausbildungsfreibetrag auf 624 EURO pro Jahr ermäßigt.
Obwohl in der Anlage Kind in Zeile 8 Österreich angewählt und in Zeile 48 die Aufenthaltsdauer mit 1.1.-31.12.2011 angegeben wurde, rechnet das Programm einen Ausbildungsfreibetrag von 924 EURO.
Gibt es hierfür eine Erklärung?
(Ich weiß, daß nur der schriftliche Bescheid maßgebend ist.)
Freundliche Grüße
Bolletax
Es geht um den Ausbildungsfreibetrag für ein Kind, das in Österreich studiert.
Der Freibetrag beträgt lt. § 33a (2) EStG 924 EURO pro Jahr. Für Österreich gilt die Länderguppe 1, so daß sich der Ausbildungsfreibetrag auf 624 EURO pro Jahr ermäßigt.
Obwohl in der Anlage Kind in Zeile 8 Österreich angewählt und in Zeile 48 die Aufenthaltsdauer mit 1.1.-31.12.2011 angegeben wurde, rechnet das Programm einen Ausbildungsfreibetrag von 924 EURO.
Gibt es hierfür eine Erklärung?
(Ich weiß, daß nur der schriftliche Bescheid maßgebend ist.)
Freundliche Grüße
Bolletax
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