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Werbungskosten: anteilige Absetzung

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    Werbungskosten: anteilige Absetzung

    Das Finanzamt schrieb mir im letzten Jahr: "Der Computer ist zeitanteilig über die Dauer von 3 Jahren abzuschreiben."

    Setze ich in Anlage N, Werbungskosten: Aufwendungen für Arbeitsmittel, Zeile 42

    - wieder den kompletten Preis für den Computer ein?

    - oder ein Drittel des Preises?

    - oder nur die Mehrwertsteuer?

    Vielen Dank für Eure Hilfe!

    #2
    AW: Werbungskosten: anteilige Absetzung

    Ein Drittel des Preises.

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      #3
      AW: Werbungskosten: anteilige Absetzung

      Hallo korsika,

      vielen Dank für die schnelle Antwort.

      Ich setzte also für einen Computer, der 2010 für 499 Euro gekauft wurde, in der Steuererklärung 166 Euro ein.

      Einen Monitor, den ich 2011 neu für 99 Euro gekauft habe, setzte ich aber mit der vollen Summe ein, richtig?

      Ich glaube, es gibt da eine Grenze, ab wann man anteilig absetzen muss.

      Gruß, Smyrna

      Kommentar


        #4
        AW: Werbungskosten: anteilige Absetzung

        Hier finden Sie umfangreiche Infos zur steuerlichen Behandlung von Computern:

        http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-11100.xhtml?currentModule=home

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