Das Finanzamt schrieb mir im letzten Jahr: "Der Computer ist zeitanteilig über die Dauer von 3 Jahren abzuschreiben."
Setze ich in Anlage N, Werbungskosten: Aufwendungen für Arbeitsmittel, Zeile 42
- wieder den kompletten Preis für den Computer ein?
- oder ein Drittel des Preises?
- oder nur die Mehrwertsteuer?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Setze ich in Anlage N, Werbungskosten: Aufwendungen für Arbeitsmittel, Zeile 42
- wieder den kompletten Preis für den Computer ein?
- oder ein Drittel des Preises?
- oder nur die Mehrwertsteuer?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
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