Hallo, ich studiere im 3. Semester. Im Jahr 2011 hatte ich Einnahmen in Höhe von 1200 Euro. Kann ich studienbedingte Kosten wie Studiengebühren, PC, Fahrten zur Uni, Zimmermiete, etc. nun als Sonderausgaben oder Werbungskosten beim Finanzamt geltend machen?
Die Angaben im Internet sind sehr verwirrend.
Laura
Die Angaben im Internet sind sehr verwirrend.
Laura
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