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Anlage N: vorweggenommene WK

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    Anlage N: vorweggenommene WK

    Hallo,
    ich habe 2 abgeschlossene Berufsausbildungen. 1. Fachschuldiplom als Bühnentänzerin und 2. Bankkauffrau.
    Bis zur Geburt meiner Kinder habe ich im 2. Beruf gearbeitet. Nach Erziehungsurlaub und Arbeitslosigkeit sehen weder das Arbeitsamt noch ich (wegen der Arbeitszeit) eine Möglichkeit in diesem Beruf weiterzuarbeiten.
    Daher habe ich mich 2010 zu einer Fortbildung im Erstberuf entschieden und eine Ausbildung zu Pilates-Trainerin, einen Übungsleiter- und Erste-Hilfe Lehrgang gemacht. Die Ausgaben überstiegen die Einnahmen.
    Zur Zeit (2012) mache ich die Krankenkassenzulassung und arbeitete beim Behindertenverein stundenweise (auf 400 Euro Basis).
    Eine Festanstellung (Sportverein oder Praxen) wird angestrebt. Zur Anerkennung der WK fordert das FA von mir einen Nachweis über Bewerbungen. Aber so etwas geht nur über persönliche Vorsprachen und Kontakte.
    Wie soll ich mich verhalten?

    #2
    AW: Anlage N: vorweggenommene WK

    Sie müssen sich damit mit dem Finanzamt unterhalten, da dies hier mit Sicherheit nicht entschieden werden kann.

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