Hallo!
Ich habe mich in diversen Foren zum Thema informiert (viele ähnliche Fragen gelesen) und hätte nun gerne eine Bestätigung zu meinen Angaben bevor ich meine Steuererklärung mit Elsterformular mache:
Firmenwagen: 35.300,- Euro, zur vollen privaten Nutzung überlassen
Abzug Gehaltsabrechung: 353,- Euro (1%-Regelung) + 518,91 Euro (0,03%x49km) abzgl. 70,- Euro Kraftstoffpauschale (AN) sowie 220,50 Euro Pauschalversteuerung (AG)
Tatsächliche Fahrten zur Arbeitsstätte ca. 5-6 Mal im Monat (kann über Reisekostenabrechnung nachgewiesen werden, Rest Außendiensttätigkeit)
Wenn ich es richtig verstanden habe, habe ich nun 2 Möglichkeiten:
1. 0,03%-Regelung akzeptieren und in der Steuererklärung Werbungskosten für 230Tagex49kmx0,30Euro angeben = 3.381,- Euro
2. Tatsächliche Fahrten nachweisen und so berechnen: 49kmx35300x0,002%x6Fahrten=34,59Euro p.m.x12 Monate=415,13 Dieser Betrag wird dann dem in der Gehaltsabrechung abgezogenen Betrag: 49kmx35300x0,03%=518,91Euro p.m.x12monate=6226,92 entgegengestellt und die Differenz von 5.811,79 Euro müsste dann "erstattet" bzw. einkommensmindernd angerechnet werden!?
Fragen:
1. Sind beide Möglichkeiten so richtig?
2. Ist dann die 2. Möglichkeit tatsächlich besser für mich?
3. Wie gebe ich die 2. Möglichkeit bei der Steuererklärung an?
PS: Macht es Sinn die 49km angzugeben, da dies die vom AG genutzte Zahl ist oder soll ich die tatsächlichen, laut Routenplaner richtigen 54km nehmen?
Vielen Dank im Voraus für alle Antworten!
Liebe Grüße
Jasmin
Ich habe mich in diversen Foren zum Thema informiert (viele ähnliche Fragen gelesen) und hätte nun gerne eine Bestätigung zu meinen Angaben bevor ich meine Steuererklärung mit Elsterformular mache:
Firmenwagen: 35.300,- Euro, zur vollen privaten Nutzung überlassen
Abzug Gehaltsabrechung: 353,- Euro (1%-Regelung) + 518,91 Euro (0,03%x49km) abzgl. 70,- Euro Kraftstoffpauschale (AN) sowie 220,50 Euro Pauschalversteuerung (AG)
Tatsächliche Fahrten zur Arbeitsstätte ca. 5-6 Mal im Monat (kann über Reisekostenabrechnung nachgewiesen werden, Rest Außendiensttätigkeit)
Wenn ich es richtig verstanden habe, habe ich nun 2 Möglichkeiten:
1. 0,03%-Regelung akzeptieren und in der Steuererklärung Werbungskosten für 230Tagex49kmx0,30Euro angeben = 3.381,- Euro
2. Tatsächliche Fahrten nachweisen und so berechnen: 49kmx35300x0,002%x6Fahrten=34,59Euro p.m.x12 Monate=415,13 Dieser Betrag wird dann dem in der Gehaltsabrechung abgezogenen Betrag: 49kmx35300x0,03%=518,91Euro p.m.x12monate=6226,92 entgegengestellt und die Differenz von 5.811,79 Euro müsste dann "erstattet" bzw. einkommensmindernd angerechnet werden!?
Fragen:
1. Sind beide Möglichkeiten so richtig?
2. Ist dann die 2. Möglichkeit tatsächlich besser für mich?
3. Wie gebe ich die 2. Möglichkeit bei der Steuererklärung an?
PS: Macht es Sinn die 49km angzugeben, da dies die vom AG genutzte Zahl ist oder soll ich die tatsächlichen, laut Routenplaner richtigen 54km nehmen?
Vielen Dank im Voraus für alle Antworten!
Liebe Grüße
Jasmin
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