Hallo und gute Tag an alle!
Ich bin selbständiger Unternehmer, aber noch etwas neu und unbedarft. Nun möchte das Finanzamt von mir gern eine "gesonderte Feststellung der Einkünfte" für 2011 nach §149, 181 (2) AO 60 EStDV.
Was genau wollen die von mir ;-) und vor allem: wie ist die richtige Vorgehensweise bei Elster? Ich habe noch kein Formular gefunden, was meiner Meinung nach zu den Anforderungen passt.
Entschuldigung, daß ich so naiv frage, aber ich hoffe, daß es hier Profis gibt, die auch mal klein angefangen haben und mir einen kleinen Schubs geben können. Danke sehr im Voraus und schöne Grüße!
Ich bin selbständiger Unternehmer, aber noch etwas neu und unbedarft. Nun möchte das Finanzamt von mir gern eine "gesonderte Feststellung der Einkünfte" für 2011 nach §149, 181 (2) AO 60 EStDV.
Was genau wollen die von mir ;-) und vor allem: wie ist die richtige Vorgehensweise bei Elster? Ich habe noch kein Formular gefunden, was meiner Meinung nach zu den Anforderungen passt.
Entschuldigung, daß ich so naiv frage, aber ich hoffe, daß es hier Profis gibt, die auch mal klein angefangen haben und mir einen kleinen Schubs geben können. Danke sehr im Voraus und schöne Grüße!
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