Hallo,
ich führe ein kleines Gewerbe (DVD Ankauf-Verkauf) und habe beim Steuerberater erfahren, dass so Sachen wie Miete, Handykosten, IPad-Onlinekosten etc.
auch in die Verlustliste kommen können.
Muss ich das jetzt schon in meine Buchhaltung eingliedern? Oder geht das auch in einem halben Jahr rückwirkend ohne Erwähnung in der Umsatzsteuer-Voranmeldung?
Die werden ja von meinen Privatkonten bezahlt und fließt sowas schon in die Umsatzsteuervoranmeldung oder geht das alles erst am Ende des Jahres in die Einkommenssteuererklärung und es ist völlig egal, von welchem Konto die eingezogen werden; was ist mit Rechnungen für sowas?
Was sind so typische Ausgaben aus dem Geschäftsleben welche man da reinsetzen kann?
Ipad-Onlinekosten? DSL-Gebühren? Handygebühren? Miete?
Besten Dank!
ich führe ein kleines Gewerbe (DVD Ankauf-Verkauf) und habe beim Steuerberater erfahren, dass so Sachen wie Miete, Handykosten, IPad-Onlinekosten etc.
auch in die Verlustliste kommen können.
Muss ich das jetzt schon in meine Buchhaltung eingliedern? Oder geht das auch in einem halben Jahr rückwirkend ohne Erwähnung in der Umsatzsteuer-Voranmeldung?
Die werden ja von meinen Privatkonten bezahlt und fließt sowas schon in die Umsatzsteuervoranmeldung oder geht das alles erst am Ende des Jahres in die Einkommenssteuererklärung und es ist völlig egal, von welchem Konto die eingezogen werden; was ist mit Rechnungen für sowas?
Was sind so typische Ausgaben aus dem Geschäftsleben welche man da reinsetzen kann?
Ipad-Onlinekosten? DSL-Gebühren? Handygebühren? Miete?
Besten Dank!
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