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Problem mit Kinderbetreuungskosten

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    Problem mit Kinderbetreuungskosten

    Hallo....

    ich hab ein Problem mit dem Elsterformular, entweder ich überbelaste das Formular oder das Formular überlastet mich. ;-)

    Ich möchte folgende Kinderbetreuungskosten eintragen:

    Meine Tochter ging vom 01.01.-31.07. in den Kindergarten mit Kosten 805,- €
    Ab dem 01.08. ging sie in die Schule mit Kosten für OGS 205,- €

    Am 22.08. wurde sie 6. Kosten trage ich als Vater

    eingetragen habe ich zwei Zeilen unter Zeile 61 mit 805 und 205

    unter 62 habe ich zwei getrennte Zeiträume eingegeben mit 805 und 205 als Erwerbstätigkeit

    Für meine Frau hab ich beides mit 0 und 0 eingetragen.

    unter Zeile 67 (zwischen 3 und 6) hab ich eingetragen 01.01.-21.08. 805

    Bei der Plausi-Prüfung kommt die Meldung: "Die Summe der Gesamtaufwenundungen muss mit der Summe der einzelnen Aufwendungen übereinstimmen..."

    das tut sie aber???

    Wer kann mir helfen ???????

    Ich hoffe jemand kann nachvollziehen was ich geschrieben habe...


    Gruß
    Christian

    #2
    AW: Problem mit Kinderbetreuungskosten

    Zitat von CHelbert Beitrag anzeigen

    unter Zeile 67 (zwischen 3 und 6) hab ich eingetragen 01.01.-21.08. 805

    Das würde ich mal weglassen, einfach mal ausprobieren

    Kommentar


      #3
      AW: Problem mit Kinderbetreuungskosten

      wenn man sich auch von einer Steuersoftware beraten lässt.....


      wofür gibts diese Zeile denn dann????

      wenn ich es weglasse funktioniert die Plausi-Prüfung und die errechnete Erstattung klingt immer noch gut ;-)

      Danke für den schnellen Tipp...


      Gruß Christian

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        #4
        AW: Problem mit Kinderbetreuungskosten

        Kinderbetreuungskosten können auf jeden Fall bis zur Vollendung des 14. lebensjahres abgesetzt werden, Sie muessen also auch nicht am 21.08. damit aufhören!

        darueberhinaus, koennen kinderbetreuungskosten fuer ein Kind zwischen 3 und 6 Jahren Kind eben auch abgesetzt werden, wenn man nicht erwerbstaetig ist (daher zeile 67)

        der block 62 bis 68 gehört zusammen, und dient der aufteilung der gesamten beträge.

        wenn sie die 805 euro also in zeile 62 schon auf Grund erwerbstaetigkeit eintragen, können sie dies nicht noch einmal in zeile 67 tun, weil das kind zwischen 3 und 6 ist - dadurch wird die summe falsch.

        der unterschied liegt in der art der absetzbarkeit, also als sonderausgaben, oder als werbungskosten, oder bei selbstaendigen auch als betriebskosten...

        lesenswert: http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/RedaktionBMFSFJ/Internetredaktion/Pdf-Anlagen/fallbeispiele2,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache =de,rwb=true.pdf

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