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Anlage N Gre und N Aus

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    Anlage N Gre und N Aus

    Erst einmal zur Situation.

    Ich bin bei der Steuererklärung für 2011. Folgende Voraussetzungen:
    Ehepaar (meine Frau und ich)
    gemeinsam veranlagt
    sie hat Steuerklasse 4 und ganzjähriges Einkommen erzielt (Lohnsteuerkarte ist auch soweit OK)
    ich bin vom 01.01. bis 31.12. 2011 (davor und danach auch) in der Schweiz beschäftigt und habe dort Einkommen bezogen und mitttels Quellensteuer versteuert.

    Das Problem:
    Ich versuche nun meine Einkünfte im Elsterformular einzutragen. Doch das stellt mich vor ungeahnte Probleme.
    Die Anlage N Gre gilt offenbar nur für die FAer BW und mit der Anlage N Aus ergibt sich eine horrende Nachzahlung im fünfstelligen Bereich, weil die gezahlten Steuern nicht anerkannt werden, bzw. der Einkommensbetrag nicht ordnungsgemäss unter Progressionsvorbehalt gestellt wird.
    Das hat in 2010 eigentlich noch gut funktioniert.

    Daher nun folgende Fragen:
    1. Wie wird der Begriff Grenzgänger definiert?
    2. Wie erklärt sich der Begriff steuerfrei in der Anlage N Aus? Bezieht sich die Steuerfreiheit auf Deutschland oder die Schweiz?
    3. Warum gibt es die Anlage N Gre nur für BW, wenn die Bedingungen bei mir ja fast analog sind, Wohnort in Brandenburg und für ca. 50 Tage dort anwesend?
    4. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

    #2
    AW: Anlage N Gre und N Aus

    Bei der Besteuerung von Auslandssachverhalten ist der Weg zu einem Steuerberater wohl billiger als eine Antwort im Forum von nicht unbedingt fachkundigen Helfern.

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      #3
      AW: Anlage N Gre und N Aus

      Zur Veranlagung von in der Schweiz erhaltenem Arbeitslosengeld habe ich mal an das MdF Brandenburg eine Anfrage geschickt. Die Frage lautete:

      Zitat:
      Im Jahr 2009 und 2010 habe ich Schweizer Arbeitslosengeld bezogen und dies in den Steuererklärungen für diese Jahre auch als solches angegeben. Nun wurde uns vom zuständigen Finanzamt Eberswalde mitgeteilt, dass das Schweizer Arbeitslosengeld in Deutschland als Einkommen zu versteuern wäre.

      Ich bitte Sie nunmehr, sich mit der OFD Karlsruhe in Verbindung zu setzen und feststellen zu lassen, dass es sich bei der Formulierung Grenzgänger im Zusammenhang mit der einkommensteuerlichen Behandlung eben nicht ausschliesslich um Grenzgänger, sondern eben auch um beschränkt Steuerpflichtige handelt, welche über den gesetzlich geregelten Zeitraum im Ausland (hier Schweiz) Einkommen bzw. Lohnersatzleistungen beziehen.
      Zitat Ende

      Diese Fragen habe ich nunmehr heute beantwortet bekommen:

      Zitat:
      Die deutsche Finanzverwaltung behandelt ab sofort Arbeitslosengeld, dass aus der Schweiz gezahlt wird, als steuerfrei und bezieht es lediglich in den so genannten Progressionsvorbehalt ein. Dies gilt unabhängig von der Frage einer ggf. bestehenden Grenzgängereigenschaft. Ich weise darauf hin, dass die Entscheidung für diese Rechtsauslegung erst vor kurzem getroffen wurde und das Finanzamt diese Änderung der Rechtsauffassung noch nicht kennen konnte. Ich werde das Finanzamt Eberswalde kurzfristig über Ihre Anfrage und die neue Rechtsauffassung informieren.
      Zitat Ende

      Das bedeutet also für alle die mal in die Verlegenheit kommen, dass das Schweizer Arbeitsloengeld analog dem deutschen Arbeitslosengeld behandelt wird. Jetzt hoffe ich nur noch dass diese Rgelung auch noch für den Steuerfall 2010 gilt.

      Wer dazu noch Fragen hat oder Erläuterungen benötigt, kann sie gern hier stellen oder per PN schicken.

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        #4
        AW: Anlage N Gre und N Aus

        Auf meine Nachfrage nach der zeitlichen Gültigkeit gab es auch noch eine Antwort, welche ich nicht vorenthalten möchte

        Zitat:
        ... die von mir beschriebene neue Rechtsauffassung ist dann in Ihrem Fall anwendbar, wenn sie noch keinen Steuerbescheid bekommen oder sie gegen den Bescheid Einspruch eingelegt haben.
        Zitat Ende

        Damit hast es sich also, vom Papier her gelohnt und jetzt muss es nur noch offziell werden.

        Schönen Tag zusammen

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          #5
          AW: Anlage N Gre und N Aus

          Update durch Post vom zuständigen FA.

          Sinngemäss heisst darin, dass man sich bezüglich des in der Schweiz bezogenen Arbeitslosengeldes die seit 2010 herrschende Auffassung zu eigen gemacht hat und künftig danach verfahren wird.

          Das bedeutet im Klartetxt, dass in der Schweiz bezogenes Arbeitslosengeld in Deutschland dem Progressionsvorbehalt unterworfen wird. Damit ergibt sich in dieser Hinsicht eine Gleichbehandlung gegenüber der Behandlung von in Deutschland bezogenem Arbeitslosengeld und es wird nicht mehr als Einkommen auf die Steuer angerechnet.
          Wichtig in diesem Zusammenhang zu erklären. In meinem Fall ist das so, dass es nur eine Rolle spielt, da ich verheiratet bin und meine Frau in DE Einkommen hat und Steuern bezahlt.
          Daher sollten auch diejenigen die hier nur lesen sich im Zweifelsfall von einem Steuerberater beraten lassen. Mir persönlich sind auch nur die OFD Karlsruhe bzw. die gleichrangige Institution des Landes Brandenburg bekannt, dass sie diese Verfahrensweise anwenden. Also im Zweifel die jeweilige OFD oder das zuständige Finazministerium des Bundeslandes mal anfragen.

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