Erst einmal zur Situation.
Ich bin bei der Steuererklärung für 2011. Folgende Voraussetzungen:
Ehepaar (meine Frau und ich)
gemeinsam veranlagt
sie hat Steuerklasse 4 und ganzjähriges Einkommen erzielt (Lohnsteuerkarte ist auch soweit OK)
ich bin vom 01.01. bis 31.12. 2011 (davor und danach auch) in der Schweiz beschäftigt und habe dort Einkommen bezogen und mitttels Quellensteuer versteuert.
Das Problem:
Ich versuche nun meine Einkünfte im Elsterformular einzutragen. Doch das stellt mich vor ungeahnte Probleme.
Die Anlage N Gre gilt offenbar nur für die FAer BW und mit der Anlage N Aus ergibt sich eine horrende Nachzahlung im fünfstelligen Bereich, weil die gezahlten Steuern nicht anerkannt werden, bzw. der Einkommensbetrag nicht ordnungsgemäss unter Progressionsvorbehalt gestellt wird.
Das hat in 2010 eigentlich noch gut funktioniert.
Daher nun folgende Fragen:
1. Wie wird der Begriff Grenzgänger definiert?
2. Wie erklärt sich der Begriff steuerfrei in der Anlage N Aus? Bezieht sich die Steuerfreiheit auf Deutschland oder die Schweiz?
3. Warum gibt es die Anlage N Gre nur für BW, wenn die Bedingungen bei mir ja fast analog sind, Wohnort in Brandenburg und für ca. 50 Tage dort anwesend?
4. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Ich bin bei der Steuererklärung für 2011. Folgende Voraussetzungen:
Ehepaar (meine Frau und ich)
gemeinsam veranlagt
sie hat Steuerklasse 4 und ganzjähriges Einkommen erzielt (Lohnsteuerkarte ist auch soweit OK)
ich bin vom 01.01. bis 31.12. 2011 (davor und danach auch) in der Schweiz beschäftigt und habe dort Einkommen bezogen und mitttels Quellensteuer versteuert.
Das Problem:
Ich versuche nun meine Einkünfte im Elsterformular einzutragen. Doch das stellt mich vor ungeahnte Probleme.
Die Anlage N Gre gilt offenbar nur für die FAer BW und mit der Anlage N Aus ergibt sich eine horrende Nachzahlung im fünfstelligen Bereich, weil die gezahlten Steuern nicht anerkannt werden, bzw. der Einkommensbetrag nicht ordnungsgemäss unter Progressionsvorbehalt gestellt wird.
Das hat in 2010 eigentlich noch gut funktioniert.
Daher nun folgende Fragen:
1. Wie wird der Begriff Grenzgänger definiert?
2. Wie erklärt sich der Begriff steuerfrei in der Anlage N Aus? Bezieht sich die Steuerfreiheit auf Deutschland oder die Schweiz?
3. Warum gibt es die Anlage N Gre nur für BW, wenn die Bedingungen bei mir ja fast analog sind, Wohnort in Brandenburg und für ca. 50 Tage dort anwesend?
4. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
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