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Anlage UR Vorsteuerabzug bei innergemeinschaftliche Erwerbe

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    Anlage UR Vorsteuerabzug bei innergemeinschaftliche Erwerbe

    Hallo ich komme irgendwie nicht weiter, kann mir jemand helfen? Würde mich sehr freuen.

    Ich kaufe Ware in einen EU Land u.a Österreich, Frankreich, England.
    Die Rechnungen sind netto Beträge mit Umsatzsteuer ID.

    Dann verkaufe ich die Ware hier in Deutschland als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer.

    Meine Frage: Darf ich denn bei den EU Rechnungen auch Vorsteuer geltend machen?Mich verwirrt, weil es steht ja kein Steuersatz drauf und auch keine Steuerbeträge. also eigendlich doch nicht, oder? Aber eine Umsatzsteuer ID steht auf den EU Rechungen und auch steuerfreie EU Lieferung oder Netto Rechnungsbetrag.

    Darf ich den Steuersatz von Deutschland für die Vorsteuer nehmen, und dann diesen Betrag als Vorsteuer angeben?

    #2
    AW: Anlage UR Vorsteuerabzug bei innergemeinschaftliche Erwerbe

    Rechnungsbetrag in die Anlage UR Zeile 9 linke Spalte, 19 % Steuer in die rechte Spalte. Gleichzeitig kann der Vorsteuerabzug in Zeile 63 der Umsatzsteuererklärung vorgenommen werden (die Zeilenangaben beziehen sich auf die Formulare 2011)

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      #3
      AW: Anlage UR Vorsteuerabzug bei innergemeinschaftliche Erwerbe

      Danke schön !

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        #4
        AW: Anlage UR Vorsteuerabzug bei innergemeinschaftliche Erwerbe

        Zitat von Fliederspatz Beitrag anzeigen
        Darf ich den Steuersatz von Deutschland für die Vorsteuer nehmen, und dann diesen Betrag als Vorsteuer angeben?

        Ihre Lieferungen kamen doch steuerfrei aus dem Ausland, wie wollen Sie da Vorsteuer abziehen?

        Vorsteuer für Sie ist die USt die Sie einem anderen Unternehmer für eine Lieferung/Leistung zahlen, wenn Sie keine USt zahlen können Sie auch nix abziehen.

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          #5
          AW: Anlage UR Vorsteuerabzug bei innergemeinschaftliche Erwerbe

          Zitat von Fliederspatz Beitrag anzeigen
          Darf ich den Steuersatz von Deutschland für die Vorsteuer nehmen, und dann diesen Betrag als Vorsteuer angeben?
          Am Ende ist's natürlich genau so richtig. Auch wenn dem dann noch ein innergemeinschaftlicher Erwerb gegenübergestellt werden muss.

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            #6
            AW: Anlage UR Vorsteuerabzug bei innergemeinschaftliche Erwerbe

            Zitat von Chapnator Beitrag anzeigen
            Ihre Lieferungen kamen doch steuerfrei aus dem Ausland, wie wollen Sie da Vorsteuer abziehen?

            Vorsteuer für Sie ist die USt die Sie einem anderen Unternehmer für eine Lieferung/Leistung zahlen, wenn Sie keine USt zahlen können Sie auch nix abziehen.
            Haben Sie Recht. Stimmt. ... weil die Lieferung im Ursprungsland eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung darstellt, deshalb die Netto Rechnung. (UStG § 4 ...,6..)...Also kann ich auch keine Vorsteuer abziehen, weil ich keine Umsatzsteuer gezaht habe.

            Danke schön!

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              #7
              AW: Anlage UR Vorsteuerabzug bei innergemeinschaftliche Erwerbe

              Der innergemeinschaftliche Erwerb muss auf jeden Fall erklärt werden. Dementsprechend können auch Vorsteuerbetraäge aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb abgezogen werden.

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                #8
                AW: Anlage UR Vorsteuerabzug bei innergemeinschaftliche Erwerbe

                Zitat von Elefant Beitrag anzeigen
                Der innergemeinschaftliche Erwerb muss auf jeden Fall erklärt werden. Dementsprechend können auch Vorsteuerbetraäge aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb abgezogen werden.
                Verstehe ich bin dazu verpflichtet, weil ich der Erwerber bin für mich nicht steuerfrei.Netto Betrag in Zeile 9 Anlage UR , Umsatzsteuer 19% daneben und in Umsatzsteuererklärung 63 Vorsteuer 19% ergänzt. Jetzt wie ein durchlaufender Posten und Netto Rechnungsbetrag. Irgendwie richtig.

                Nochmals Danke schön!

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