Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuerbelastung Erstattung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    AW: Steuerbelastung Erstattung

    Hallo,

    >>>Du meinst alles eintragen bei Feld 27 ?

    Ja. Es gilt dann das höhere, also entweder die pauschalen 30 Cent oder die wirklichen Kosten.
    Und wie schon gesagt steht dir aufgrund der Behinderung vermutlich die doppelte Strecke zu (gilt ab 80% Behinderungsgrad, in manchen Fällen ab 70%). Dabei muss Elster quasi ausgetrickst werden, ich würde einfach die Kilometer verdoppeln und das im Textfeld erklären.

    EDIT: Das war Unsinn, man muss nicht tricksen, es gibt ja noch das Ankreuzfeld Nr. 36. Also bitte nicht noch zusätzlich die Entfernung verdoppeln.
    Und auch die Prozente waren nicht ganz korrekt, hatte ich rein aus der Erinnerung geschrieben. Richtig sind es 70%, oder 50% und G.

    >>>da steht Kurzarbeitergeld..

    Nein, nicht Zeile 27, sondern Feld 27 (befindet sich unterhalb der Zeile 36), hatte ich weiter oben aber schon genauer beschrieben.

    MfG Stefan
    Zuletzt geändert von reckoner; 20.08.2012, 00:35.
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #17
      AW: Steuerbelastung Erstattung

      Es gelten die tatsächlichen Kosten
      danke für deine Hilfe

      Du bist Finanzbeamter ?

      Kommentar


        #18
        AW: Steuerbelastung Erstattung

        Hallo Harzed,

        >>>Es gelten die tatsächlichen Kosten

        Imho in diesem Fall (öffentliche Verkehrsmittel - und Taxi zählt dazu, obwohl es schon ungewöhnlich ist) ja; ohne Gewähr.

        >>>Du bist Finanzbeamter ?

        Nein :-)

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

        Kommentar


          #19
          AW: Steuerbelastung Erstattung

          Das Feld finde ich nicht habe alles so gemacht wie du es gesagt hast
          Zuletzt geändert von Harzed; 20.08.2012, 00:23.

          Kommentar


            #20
            AW: Steuerbelastung Erstattung

            Hallo Harzed,

            >>>Das Feld finde ich nicht habe alles so gemacht wie du es gesagt hast

            OK, nochmal anders (und sogar einfacher): Anlage N Zeile 36 (der ganze Block), dort steht dann "Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (ohne Flug- und Fährkosten)", das Feld dahinter ist das Nr. 27.

            Ich hatte übrigens oben etwas Unsinn geschrieben, man muss nicht tricksen, es gibt ja das Ankreuzfeld Nr. 36 direkt unter dem Feld 27.
            Also nur die einfache Entfernung und dann noch das Kreuz in Feld 36, Elster sollte dann die Pauschale auch richtig berücksichtigen.

            MfG Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

            Kommentar


              #21
              AW: Steuerbelastung Erstattung

              ach dass .....

              das habe ich gefunden ...

              Kommentar


                #22
                AW: Steuerbelastung Erstattung

                eine Frage

                die Fahrtkostenpauschale 3000 km ohne nachweis macht 900 Euro
                wird das nicht gleich durch die zumutbare belastung kassiert ?
                Zuletzt geändert von Harzed; 11.10.2012, 21:20.

                Kommentar


                  #23
                  AW: Steuerbelastung Erstattung

                  Hallo Harzed,

                  >>>wird das nicht gleich durch die zumutbare belastung kassiert ?

                  Ja. Oft hat man aber - gerade als als Schwerbehinderter - deutlich höhere außergewöhnliche Belastungen, und dann wirkt es sich aus.

                  MfG Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                  Kommentar


                    #24
                    AW: Steuerbelastung Erstattung

                    Hallo zusammen,

                    ich hoffe ich bin hier richtig um Antworten zu bekommen.
                    Wir haben dieses Jahr zum ersten mal unsere Steuer mit Elster gemacht..... bis jetzt
                    mußten wir immer zwischen 400 und 600 Euro nachzahlen!!
                    Das Elster Programm sagte das wir jetzt 700 Euro zurück bekommen sollten.Jetzt wo
                    der Steuerbescheid kam waren es 700 Euro die wir zahlen sollten also ein unterschied von 1400 Euro!!!!!
                    Wir waren natürlich beim Finanzamt um zu Fragen wie sowas kommen kann,die Antwort von denen war kurz und bündig: Wir haben öfter solche Problem das Elster Program wäre Sch.... !
                    Was kann man jetzt machen? Wir haben alles richtig eingegeben und sollen jetzt 716 Euro nachzahlen und einen Monat später eine Vorrauszahlung von 438 Euro leisten!!
                    Das können wir aber nicht wir müssen schon gucken wie wir uns die 716 Euro zusammen geliehen bekommen. :-(

                    Vielen dank schonmal für eure Tipps.

                    Liebe Grüße Dirk

                    Kommentar


                      #25
                      AW: Steuerbelastung Erstattung

                      Hallo Dirk 70,

                      um festzustellen ob ELSTER richtig gerechnet hat, müsste man sämtliche Eingaben von dir kennen, aber hast du die Steuerberechnung von ELSTER angeschaut, stand dort ein Minus davor nur dann, wäre es eine Erstattung.
                      Ansonsten leg doch die Steuerberechnung mal neben den Steuerbescheid und du müsstest erkennen, wo ist die Abweichung vom Finanzamt, außerdem werden Abweichungen auch erläutert.
                      Manchmal ist die Ursache vielleicht auch ein Fehleintrag in der Anlage Vorsorgeaufwand Seite 1 Zeile 11.

                      Wie gesagt, Vermutungen ins Blaue hinein helfen nicht viel !

                      Tschüß

                      Kommentar


                        #26
                        AW: Steuerbelastung Erstattung

                        Hallo Dirk,

                        >>>ich hoffe ich bin hier richtig um Antworten zu bekommen.

                        Nicht so ganz, ein neuer Thread wäre besser gewesen, ist jetzt aber auch egal.


                        Aussage vom Finanzamt:
                        >>>Wir haben öfter solche Problem das Elster Program wäre Sch.... !

                        Aha, interessant. Und womit arbeiten dann die Sachbearbeiter bei denen? Haben die sich ihre eigene Software gebastelt, oder wie? [Anmerkung: Die Finanzämter haben im Grunde die selbe Software, nur die Bedienoberfläche ist anders]

                        Wenn überhaupt, dann ist Elster vielleicht manchmal etwas zu kompliziert (wie auch die schriftlichen Formulare, ist nämlich praktisch das gleiche). Daraus folgen dann falsche Eintragungen, das ist aber sicher nicht die Schuld von Elster, sondern mehr von den Herrschaften die die Formulare entwickeln.


                        >>>Wir haben alles richtig eingegeben

                        Und warum weicht dann der Bescheid von der Erklärung ab? Das kann eigentlich nicht sein (oder es wurde etwas nicht anerkannt).

                        Hast du den Datenvergleich abgeholt? Alternativ kannst du auch einfach den Steuerbescheid und die Elster-Berechnung nebeneinander legen und Zeile für Zeile durchgehen.
                        Erst wenn du die Abweichung gefunden hast, kann man sagen, ob es dein Fehler war oder doch das Finanzamt schuld ist.

                        Die üblichen Verdächtigen:
                        - was wurde in der Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 11 eingetragen?
                        - stand in der Elsterberechnung wirklich ein Minus vor dem Endbetrag?
                        - gab es Lohnersatzleistungen? Und wenn ja, wurden dieses auch korrekt erklärt?

                        MfG Stefan
                        Zuletzt geändert von reckoner; 15.10.2012, 12:01.
                        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                        Kommentar


                          #27
                          AW: Steuerbelastung Erstattung

                          Grüß dich Stefan,danke für die schnelle Antwort.

                          Naja warum die beim Finanzamt solche Aussagen machen zum Elster Programm weiß ich nicht.... es gibt sowieso nichts unfreundlicheres als die Mitarbeiter beim Finanzamt!!!

                          Also was mir sofort auffällt wenn ich die Berechnung und den Bescheid neben einander lege ist das direkt oben als erstes die Einkommenssteuer auf der Berechnung mit 3773 Euro festgesetzt wird und auf dem Bescheid vom Amt mit 5100 Euro.
                          Und dann bei Werbungskostensteht bei der Berechnung -593 und in dem Bescheid vom Amt -173 .
                          Und dann bei Einkünfte der Ehefrau auf der Berechnung 7845 und bei dem Bescheid vom Amt 8265.
                          Krankenversicherung stimmt auch nicht überein da habe ich laut Bescheid vom amt 800 Euro weniger Bezahlt. Das läppert sich also.....man kann ja nur das eingeben was auf der Steuerkarte steht
                          Darauf wollte das amt nicht eingehen die haben darauf nur gesagt das sie nur nach vorgaben ihres Programms Arbeiten können.

                          Kommentar


                            #28
                            AW: Steuerbelastung Erstattung

                            Hallo Dirk,

                            also so viele Abweichungen über mehrere Punkte hinweg lassen ziemlich eindeutig auf zusätzliche Einkünfte schließen, die nicht angegeben wurden, also nochmal gezielt gefragt:

                            - gab es Lohnersatzleistungen?
                            - gab es eine weitere Lohnsteuerkarte (Klasse 6)

                            Diese beiden Punkte würde nämlich das Finanzamt auch ohne Eintragung in der Erklärung berücksichtigen, weil sie noch gesondert/automatisch gemeldet wurden (vom Träger oder vom Arbeitgeber).
                            Eigentlich müsste dazu aber auch eine 'Ermahnung' erfolgen (die Erklärung hat vollständig zu sein!), schau' vielleicht mal in den Erläuterungen.
                            Nennenswerte Abweichungen von der Erklärung müssen dort eh' erklärt werden, falls das nicht so war, rechtfertigt das alleine einen Einspruch.
                            Ihr hättet euch auch nicht einfach abwimmeln lassen sollen, das Finanzamt ist verpflichtet, den Bescheid zu erklären; insbesondere die Abweichungen.


                            >>>Darauf wollte das amt nicht eingehen die haben darauf nur gesagt das sie nur nach vorgaben ihres Programms Arbeiten können.

                            Blödsinn, das Finanzamt muss nach Vorgabe der Gesetze arbeiten, die eigene(!!!) Software kann da sicher kein Maßstab sein. Wenn die Software wirklich fehlerhaft wäre (was ich nicht glaube), dann ist das nicht dein Problem.

                            MfG Stefan

                            PS: Ich habe gerade nochmal oben gelesen, ihr hattet also immer eine so um die 500 Euro Nachzahlung, da passen die aktuellen 700 Euro doch recht gut. Dabei kann es sein, dass du immer irgendetwas falsch ausgefüllt hast, nur mangels Berechnung von dir unbemerkt, das Finanzamt berichtigt manche Standard-Fehler einfach ohne Kommentar (z.B. die Zeile 11 in der Anlage Vorsorgeaufwand).
                            Zuletzt geändert von reckoner; 15.10.2012, 12:57.
                            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                            Kommentar


                              #29
                              AW: Steuerbelastung Erstattung

                              Hallo Stefan,

                              danke nochmal.... und ja meine Frau geht noch nebenbei Putzen aber verdient "nur" 100 Euro im Monat und das läuft wohl auf Steuerklasse 6 !!
                              wir sind schon am überlegen ob sie diesen Job nicht kündigen soll. Besonders wenn es daran liegt das wir soviel Steuer nachzahlen müssen.
                              Das Amt hat uns aber auch nie darauf ermahnt oder so.
                              Wir haben dort aber NIE eine Steuerkarte abgeben müssen!!!

                              Kommentar


                                #30
                                AW: Steuerbelastung Erstattung

                                Hallo Dirk 70,
                                das könnte eine Ursache sein, eventuell mit dem Arbeitgeber sprechen und als Minijob besteuern also pauschal besteuert, dann hat es in der Einkommensteuererklärung nichts mehr verloren.

                                Tschüß

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X