Ich hab das Thema mal neu aufgemacht, damit es dahin gelangt wo es hingehört.
Im Bescheid von 2009 steht sinngemäss, dass die ausländischen Einkünfte in Höhe von .... mit dem Betrag von .... in die Berechnung der Lohnsteuer (Progressionsvorbehalt) einbezogen worden sind.
Woraus ergibt sich denn die Differenz zwischen Einkommen und Einkommen unter Progressionsvorbehalt?
Das lässt sich z.B. bei Elster auch nicht nachvollziehen.
Bin gerade bei der Erklärung für 2011 und dort kann ich für ausländische Einkommen nach DBA auch Werbungskosten (Heimfahrten, Wohnung) geltend machen. Das wirkt sich offenbar auf das Einkommen unter Progressionsvorbehalt aus, allerdings kann ich nirgends den dazu notwendigen "Rechenweg" finden.
@korsika
https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?22562-Steuerbescheiddaten-abholen-bleibt-inaktiv (an dieser Stelle sollte eigentlich der konkrete Link stehen, aber das lässt das Forum wg. den Sonderzeichen leider nicht zu...)
Danke für den Tip! Das hatte ich auch schon herausgefunden, löst das Problem aber nur begrenzt.
Dort sind ja die Werte einzutragen, die das FA vorgibt. Also das zu versteuernde Einkommen der Ehefrau und das Einkommen welches unter Progressionsvorbehalt steht.
Mir geht es aber um die Ermittlung genau dieses Einkommen. Dazu hatte ich ja bereits geschrieben, dass das FA das in den Erläuterungen zum Bescheid geschrieben hat. Nur haben sie leider vergessen zu erwähnen, wie sie zu diesem Betrag gekommen sind. Und bei Elster gibt es dazu eben auch keinen "Rechenweg".
Im Bescheid von 2009 steht sinngemäss, dass die ausländischen Einkünfte in Höhe von .... mit dem Betrag von .... in die Berechnung der Lohnsteuer (Progressionsvorbehalt) einbezogen worden sind.
Woraus ergibt sich denn die Differenz zwischen Einkommen und Einkommen unter Progressionsvorbehalt?
Das lässt sich z.B. bei Elster auch nicht nachvollziehen.
Bin gerade bei der Erklärung für 2011 und dort kann ich für ausländische Einkommen nach DBA auch Werbungskosten (Heimfahrten, Wohnung) geltend machen. Das wirkt sich offenbar auf das Einkommen unter Progressionsvorbehalt aus, allerdings kann ich nirgends den dazu notwendigen "Rechenweg" finden.
@korsika
https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?22562-Steuerbescheiddaten-abholen-bleibt-inaktiv (an dieser Stelle sollte eigentlich der konkrete Link stehen, aber das lässt das Forum wg. den Sonderzeichen leider nicht zu...)
Danke für den Tip! Das hatte ich auch schon herausgefunden, löst das Problem aber nur begrenzt.
Dort sind ja die Werte einzutragen, die das FA vorgibt. Also das zu versteuernde Einkommen der Ehefrau und das Einkommen welches unter Progressionsvorbehalt steht.
Mir geht es aber um die Ermittlung genau dieses Einkommen. Dazu hatte ich ja bereits geschrieben, dass das FA das in den Erläuterungen zum Bescheid geschrieben hat. Nur haben sie leider vergessen zu erwähnen, wie sie zu diesem Betrag gekommen sind. Und bei Elster gibt es dazu eben auch keinen "Rechenweg".
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