Guten Abend,
ich habe eine Fahrtätigkeit. Bei der Berechnung des Verpflegungsmehraufwands ist die Abwesenheit von der Wohnung maßgebend. Nun haben wir auch Schichten, bei den wir die Betriebsstelle nicht verlassen. Kann ich für diese Tage auch den Verpflegungsmehraufwand gelten machen?
ich habe eine Fahrtätigkeit. Bei der Berechnung des Verpflegungsmehraufwands ist die Abwesenheit von der Wohnung maßgebend. Nun haben wir auch Schichten, bei den wir die Betriebsstelle nicht verlassen. Kann ich für diese Tage auch den Verpflegungsmehraufwand gelten machen?
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