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Häufige Auswärtstätigkeiten

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    Häufige Auswärtstätigkeiten

    Hallo zusammen, ich arbeite in der Expansion, das heißt ich bin regelmäßig (mind 1 bis 2 Tage pro Woche) unterwegs in ganz Deutschalnd und 1mal pro Monat auch in der Schweiz. Mein Hauptarbeitssitz bzw. mein Büro habe ich aber fest in Dortmund. Die Fahrten (im letzten Jahr noch mit meinem PrivatPKW) habe ich aber allesamt von meinem Arbeitgeber erstattet (30 Cent pro km) bekommen, ebenso die Verpflegungsaufwendungen und natürlich auch die Übernachtungen. Muss ich bzw Sollte ich das trotzdem alles dann noch einmal auf der Seite Werbungskosten bei Auswärtstätigkeit in der Anlage N eingeben? Oder ist das nur, wenn man es von seinem Arbeitgeber nicht erstattet bekommen hat? Ich meine, ich habe das Geld ja jedes Mal (immer als gesonderter Posten Reisekosten auf der Gehaltsabrechnung) vom Arbeitgeber erhalten. Danke für eine Antwort.

    #2
    AW: Häufige Auswärtstätigkeiten

    Wenn Ihnen die Aufwendungen vom Arbeitgeber voll steuerfrei ersetzt wurden, macht es keinen Sinn, diese nochmals in der Anlage N einzutragen. Dies ist nur dann notwendig, wenn kein Arbeitgeberersatz vorliegt oder der Arbeitsgeber die Kosten nicht in vollem Umfang steuerfrei ersetzt hat.

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      #3
      AW: Häufige Auswärtstätigkeiten

      Hallo SSchueler, und auch hallo korsika,

      diese Angaben sind nmM wichtig, wenn Ihr AG in Zeile 20 Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit,
      bzw. nach Zeile 33 Steuerfreier Fahrtkostenersatz bei Auswärtstätigkeit der Lohnsteuerbescheinigung
      Eintragungen vorgenommen hat! - Denn wir wollen doch nicht in Erklärungnot geraten
      Mit freundlichen Grüßen
      gez. D. Cremer

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        #4
        AW: Häufige Auswärtstätigkeiten

        Hallo,

        wie DC1961-1 schon geschrieben hat, sollten Sie die Angaben auf jeden Fall machen, wenn Ihr Arbeitgeber das in der Lohnsteuerbescheinigung entsprechend ausgewiesen hat. Ansonsten würden diese steuerfreien Erstattungen nachträglich besteuert werden.

        Für diese Vielzahl an Auswärtstätigkeiten empfielt sich jedoch die Kurzform auf der zweiten Seite der Anlage N anstatt der einzelnen Auflistung in 1., 2., 3. etc. Auswärtstätgikeit in den einzelnen Unterbereichen.

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          #5
          AW: Häufige Auswärtstätigkeiten

          OK, vielen Dank an alle schnellen Antwortgeber!! Da mein AG keine der genannten Zeilen ausgefüllt, also keinerlei solcher Angaben gemacht hat, denke ich, daß das damit geklärt ist und ich also auch weiter nichts eingeben muss bei meiner Erklärung.

          Danke nochmal.

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