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Frage zu Übungsleiterpauschale: Anlagen S und EÜR ?

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    Frage zu Übungsleiterpauschale: Anlagen S und EÜR ?

    Guten Tag,

    ich habe in 2011 704Euro als Übungsleiterin erhalten und dachte ich hätte alles richtig gemacht, habe ich aber anscheinend nicht...

    Ich soll nun die Anlage S noch einmal nachreichen und ausserdem die Anlage EÜR.

    Bei der Anlge S habe ich schon die Antworten hier im Forum gefunden, aber was soll ich denn bloß in die EÜR schreiben? Ich habe doch gar keinen Betrieb und weder Ausgaben noch Einnahmen (außer dem steuerfreien Betrag von 704Euro). Die Dame vom Finanzamt meinte aber, ich müsse das ausfüllen, da ich bei Inanspruchnahme der Übungsleiterpauschale automatisch als Betrieb geführt werde.

    Kann mir hier jemand helfen und mir erklären, was ich in der Anlage EÜR eintrage? Nichts?

    Vielen Dank
    A. Franke

    #2
    AW: Frage zu Übungsleiterpauschale: Anlagen S und EÜR ?

    Sie sind nicht verpflichtet, eine Anlage EÜR abzugeben. Dies ist nur bei Einnahmen ab 17.500 Euro gesetzlich vorgesehen. Sie geben nur eine Anlage S ab, tragen dort Ihre Gewinn oder Verlust ein. Ggf. reichen Sie dem Finanzamt noch eine selbst erstellte formlose Gewinnermittlung - Gegenüberstellung Einnahmen und Ausgaben - ein.

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      #3
      AW: Frage zu Übungsleiterpauschale: Anlagen S und EÜR ?

      Vielen Dank für die Auskunft!

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