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Eintrag der Kirchensteuer wird bei Plausibiltätsprüfung nicht aktzeptiert

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    Eintrag der Kirchensteuer wird bei Plausibiltätsprüfung nicht aktzeptiert

    Hallo Forummitglieder,

    ich bin erstmals hier und hoffe daher das ich meine Anfrage an der richtigen Position platziert habe.
    Bei der Einkommensteuererklärung 2011, ich arbeite seit 2009 ohne Probleme mit Elster, habe ich das Problem das auf der Seite 2 des Hauptvordruckes der Eintrag der gezahlten Kirchensteuer, Zeile 46, Feld Nummer 103 bei der Plausibilitätsprüfung reklamiert wird. Die folgende Meldung erscheint.

    Fehler in der Steuererklärung: Hauptvordruck: Die Kirchensteuer muss größer oder gleich der Kirchensteuer (602,36 Euro) laut Anlage(n) N Seite 1 (aufgerundete Summe der Beiträge aus der(n) Lohnsteuerbescheinigung(en) sein!

    Der in meiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2011 stehende Beitrag lautet unter 6. einbehaltene Kirchensteuer des AN von 3. 594,17 Euro. Den Betrag 594 Euro habe ich bei Elster eingetragen.

    Ich habe im Moment keine Ahnung wo der Fehler liegt, in den vergangenen Jahren habe ich das genauso gemacht. Ich bin Steuerklasse 1, Konfession evangelisch und habe auch keine weitere Lohnsteuerbescheinigung. Wohnhaft in NRW.

    Kann mir jemand helfen ?!

    m.f.G.
    Paul

    #2
    AW: Eintrag der Kirchensteuer wird bei Plausibiltätsprüfung nicht aktzeptiert

    Bitte überprüfen Sie ihre Angaben noch einmal, da Sie in Ihrem Beitrag unterschiedliche Werte liefern. Der Elsterhinweis bezieht sich normalerweise auf den Eintrag der Kirchensteuer in der Anlage N.

    Kann es sein, dass die elektronische Lohnsteuerbescheinigung vielleicht auch noch bezüglich der Kirchensteuer Eintragungen in der Zeile 13 enthält? Im Hauptvordruck ist dann die Summe der Kirchensteuer einzutragen - aufgerundet.
    Zuletzt geändert von ; 26.08.2012, 21:55.

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      #3
      AW: Eintrag der Kirchensteuer wird bei Plausibiltätsprüfung nicht aktzeptiert

      Hallo Korsika,

      das scheint es gewesen zu sein. In 2011 habe ich eine Sonderzahlung erhalten
      wo wohl auch eine Kirchensteuer angefallen ist. Wenn ich die Beträge aus den Punkten 6. und 13. (der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung) zusammen zähle komme ich genau auf den Betrag den das ELSTER-Programm fordert. Gebe ich allerdings jetzt den gerundeten Betrag im Feld 103 ein
      meckert das Programm mit der gleichen Fehlermeldung wie voher.

      Es kann sich doch nur noch um eine weitere Kleinigkeit bei der Eingabe handeln !
      Haben Sie einen weiteren Tip für mich.

      Vielen Dank für Ihre Bemühungen im Voraus !

      PS: Hätte nie gedacht das ich so schnell eine Antwort erhalte !
      Ich bin ab jetzt beruflich unterwegs und kann mich, bei einer weiteren Hilfe,
      erst am kommenden Wochenende bedanken.



      m.f.G.

      Paul

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        #4
        AW: Eintrag der Kirchensteuer wird bei Plausibiltätsprüfung nicht aktzeptiert

        Haben Sie die 602,36 Euro auch auf 603 Euro aufgerundet?

        Kommentar


          #5
          AW: Eintrag der Kirchensteuer wird bei Plausibiltätsprüfung nicht aktzeptiert

          Falls er auch 603 Euro nicht nimmt, bitte 604 Euro ausprobieren. Manchmal rundes das Programm erst die Kirchensteuern auf und addiert sie dann erst anschließend.

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            #6
            AW: Eintrag der Kirchensteuer wird bei Plausibiltätsprüfung nicht aktzeptiert

            ... na klar, ich habe den Betrag für die Kirchensteuer nicht aufgerundet auf 603 Euro.

            Jetzt ist die Sache komplet.
            Vielen Dank an Koriska und auch Sabre für den zusätzlichen Hinweis.


            m.f.G.

            Paul

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