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    Dienstwagen

    Seit Dez. letzten Jahres steht mir ein Dienstwagen zur Verfügung, mit dem ich auch die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zurücklege.
    1. Wie muss dies in der Steuererklärung eingetragen werden?
    2. Der geldwerte Vorteil wird mit 1% von mir versteuert, die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden vom Arbeitgeber pauschal versteuert. Kann ich die Fahrten trotzdem noch als Werbungskosten geltend machen?

    #2
    AW: Dienstwagen

    Zitat von weiss Beitrag anzeigen

    - Kann ich die Fahrten trotzdem noch als Werbungskosten geltend machen?
    Anlage N, Zeile 36 zweites Kästchen von oben anklicken und lesen, was die Eingabehilfe ganz unten sagt.

    Zeilen 31, 32 u. 36 ausfüllen und sehen was Plausi und Steuerberechnung sagen.

    Wenn keiner meckert dann wohl OK.

    MfG
    sarceda

    Kommentar


      #3
      AW: Dienstwagen

      Hallo

      Bei der Pendlerpauschale alles wie gefordert eintragen

      2. Der geldwerte Vorteil wird mit 1% von mir versteuert


      eine Auflistung darüber der Erklärung beilegen und Sachverhalt auf getrenntem Blatt erklären ......

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