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Fataler Fehler, vergessen Betrag aus 2012 erstatten zu lassen, brauche Hilfe !

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    Fataler Fehler, vergessen Betrag aus 2012 erstatten zu lassen, brauche Hilfe !

    Hallo Zusammen,

    Mir ist eben bei meiner Steueranmeldung von meinem Kleingewerbe folgendes Aufgefallen:

    Bei meinen Steueranmeldungen im September und Oktober 2011 hatte ich versehentlich das X bei "Verrechnung des Erstattunsbetrag" nicht gesetzt.

    Und ich wundere mich weshalb ich nichts bekomme.

    Habe ich irgendwie die Möglichkeit dies nachträglich zu machen bzw den fehlenden Betrag ein zu fordern ?

    Vorab vielen dank für eure Hilfe.

    Mit freundlichen Grüßen
    Marcel

    #2
    AW: Fataler Fehler, vergessen Betrag aus 2012 erstatten zu lassen, brauche Hilfe !

    Hallo Marcel,

    sorry, aber da versteht man einiges nicht.

    Zuerst einmal, ich gehe davon aus, dass du von der Umsatzsteuervoranmeldung sprichts(?).
    Nun sprichst du aber von Kleingewerbe, aber dann entsteht doch gar keine Steuer, also kann auch nichts erstattet oder verrechnet werden. Oder meinst du NICHT die Kleinunternehmerregelung?

    Außerdem, wenn man das X NICHT gesetzt hat (so schreibst du ja), wird doch gerade dann dadurch ein überschüssiger Betrag ausgezahlt(???).

    Was ist mit der Umsatzsteuererklärung (gemeint ist nicht die Voranmeldung), hast du die gemacht?

    MfG Stefan

    PS: Wahrscheinlich habe ich es falsch verstanden, denn es passt fast alles nicht.
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Fataler Fehler, vergessen Betrag aus 2012 erstatten zu lassen, brauche Hilfe !

      Hallo Stefan,

      entschuldige mein situationsbedingtes Kauderwelsch, wenn ich das jetzt lese muss ich selbst darüber lachen

      Ja, ich meinte die Gewerbesteuervoranmeldung, zudem habe ich ein Nebengewerbe und kein Kleingewerbe.

      Wie gesagt, als ich gestern Abend die Gewerbesteuervoranmeldung gemacht hatte fiel mir auf, das ich in den Monaten September und Oktober 2011, auf Seite 2 des Formulars ganz unten bei Sonstige angaben Punkt 73 "Verrechnung des Erstattunsbetrag" kein Kreuz gesetzt hatte.

      Da die Anschaffungen in diesen Monaten recht hoch waren stört es mich um so mehr.

      Wie sollte ich nun weiter vorgehen ?

      Mit freundlichen Grüßen
      Marcel

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        #4
        AW: Fataler Fehler, vergessen Betrag aus 2012 erstatten zu lassen, brauche Hilfe !

        Hallo Marcel,

        >>>entschuldige mein situationsbedingtes Kauderwelsch,

        Kein Problem, du hast ja vielleicht auch bemerkt, dass ich FREUNDLICH nachgefragt hatte;-)

        >>>Ja, ich meinte die Gewerbesteuervoranmeldung,

        ???, Gewerbesteuervoranmeldung gibt es nicht. Aber durch dein JA gehe ich weiterhin von der UMSATZsteuervoranmeldung aus (und ZEILE 73 - nicht FELD - passt ja auch dazu).

        >>>zudem habe ich ein Nebengewerbe und kein Kleingewerbe.

        OK, also über 17500 Euro Umsatz im Jahr oder zur Umsatzsteuer optioniert - wie auch immer, jedenfalls weist du in deinen Rechnungen die Umsatzsteuer aus. Richtig?

        >>>fiel mir auf, das ich ... kein Kreuz gesetzt hatte.

        Wie schon gesagt bedeutet das doch gerade, dass NICHT verrechnet wird.
        Womit willst du überhaupt verrechnen lassen? (mir kommt da der Verdacht, dass du denkst, erst durch diese Kreuz würden Umsatz- und Vorsteuer MITEINANDER verrechnet - das wäre aber falsch gedacht)

        >>>Da die Anschaffungen in diesen Monaten recht hoch waren stört es mich um so mehr.

        Also mehr Vorsteuer als Umsatzsteuer, vermute ich mal. Und wenn nun das Kreuz in Zeile 73/Kennzahl 29 NICHT gesetzt war, sollte die überschüssige Steuer auch überwiesen worden sein.

        >>>Wie sollte ich nun weiter vorgehen ?

        Erstmal würde ich - zur Sicherheit, man will sich ja nicht blamieren - nochmal die Kontoauszüge durchschauen. Als nächstes wäre dann zu prüfen, ob es nicht noch Steuerschulden gab (siehe den Text in Zeile 72). Und falls das auch keine Klarheit bringt, würde ich beim Finanzamt nachfragen, wohin denn das betreffende Guthaben überwiesen wurde (vielleicht ja auf ein anderes/altes/falsches Konto?).

        Und grundsätzlich: Die Voranmeldungen sind nichts endgültiges (daher hatte ich auch nach der Umsatzsteuererklärung gefragt, die musst du nämlich auch machen), es läßt sich fast alles korrigieren, entweder durch berichtigte Voranmeldungen (bei Kleinigkeiten einfach in einem der Folgemonate berücksichtigen - aber dabei bitte nicht über den Jahreswechsel gehen), oder eben durch die Umsatzsteuererklärung.

        MfG Stefan

        PS: Das Formatieren ist hier etwas schwierig, betrachte bitte alle Wörter in Großbuchstaben als betont.
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Fataler Fehler, vergessen Betrag aus 2012 erstatten zu lassen, brauche Hilfe !

          Da der 31.05. schon lange vorbei ist und der TE ganz offensichtlich keinen Steuerberater bemüht, ist die Umsatzsteuer(jahres)erklärung für 2011 doch schon längst im zuständigen Finanzamt, oder nicht?

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