In welcher Einkunftsart ist der Bezug von ALG II einzutragen?
Wo sind einzutragen Leistungen nach SGB II ?
( 1. Bezüge für "Regelbedarf zu Sicherung des Lebensunterhalts"
2. Bezüge für "Kosten für Unterkunft und Heizung" )
Wo sind einzutragen Leistungen nach SGB II ?
( 1. Bezüge für "Regelbedarf zu Sicherung des Lebensunterhalts"
2. Bezüge für "Kosten für Unterkunft und Heizung" )
Kommentar