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Berechnung der voraussichtlichen Steuererstattung/-nachzahlung???

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    Berechnung der voraussichtlichen Steuererstattung/-nachzahlung???

    Gleich mal oute ich mich als ElsterFormular-Neuling. Habe bislang mit t@x gearbeitet und dort habe ich sofort nach Eingabe eines neuen Formulars die eventl. zu erwartende Erstattung/ Nachzahlg. angezeigt bekommen (Betrag hat sich im Laufe der Erstellung der Steuererklärung geändert, bis zum Endergebnis wenn man fertig war). Nun habe ich heute unsere Steuererklärung mit ElsterFormular gemacht und habe sofort diesen Service dort vermisst. Zwar kann man am Schluss die Steuerberechnung machen, aber dort werden ja nur die Zahlen rund um die Erklärung angezeigt, aber nicht das andere. Gibt es das bei Elster gar nicht?? Muss ich mich also "überraschen" lassen, bis ich den Steuerbescheid vom FA zurück bekomme??

    Vielen Dank für eure Hilfe :-))

    #2
    AW: Berechnung der voraussichtlichen Steuererstattung/-nachzahlung???

    bei Berechnung wird doch "verbleibende Beträge" angezeigt. In der Spalte "Insgesamt" steht dann mit + oder - das Gesamtergebnis. Wobei + gut für das FA ist!

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      #3
      AW: Berechnung der voraussichtlichen Steuererstattung/-nachzahlung???

      Wenn Sie ihre Steuererklärung fertig haben können Sie auch in Elsterformular über das Taschenrechnersymbol im Auswahlmenü eine Steuerberechnung anstossen. Diese ist unverbindlich. Im allein rechtsverbindlichen Steuerbescheid des Finanzamts in Papierform wird Ihnen das verbindliche Endergebnis übermittelt.

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        #4
        AW: Berechnung der voraussichtlichen Steuererstattung/-nachzahlung???

        Danke schön für die Antwort, aber ich finde in dieser Berechnung nirgends den (klaro unverbindlichen) Betrag, was ich an Erstattung bekommen. Wo soll die denn stehen in dem Wirrwarr aus Zahlen?

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          #5
          AW: Berechnung der voraussichtlichen Steuererstattung/-nachzahlung???

          Am Anfang der Berechnung. In der dort aufgeführten Spalte finden Sie unter verbleibende Beträge das Endergebnis. Ein Minus davor bedeutet eine Erstattung für Sie, kein Vorzeichen eine Nachzahlung.

          Soweit Sie Vorauszahlungen geleistet haben sollten müssen diese zusätzlich manuell berücksichtigt werden.
          Zuletzt geändert von ; 03.09.2012, 22:38. Grund: owei

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            #6
            AW: Berechnung der voraussichtlichen Steuererstattung/-nachzahlung???

            Ah ja, gefunden. Merkwürdig ist nur, dass wir die letzten Jahre immer mehrere Hundert Euro erstattet bekommen haben und sich nun im Vergleich dazu dieses Jahr ein Plusbetrag von knapp 550 EUR vorfindet! Vorauszahlungen hatten wir nie. Komisch, dabei hat sich in unserer Steuererklärung ausser ner Versicherung mehr absolut nichts geändert. Was mach ich denn nun? Da scheint die Erklärung ja hinten und vorne nicht zu stimmen.
            Zuletzt geändert von Joy75; 03.09.2012, 23:07.

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              #7
              AW: Berechnung der voraussichtlichen Steuererstattung/-nachzahlung???

              Hallo Joy,

              haben Sie die Anlage Vorsorgeaufwand in Ihre Erklärung eingefügt, und ausgefüllt?

              Insbesondere bei einem Softwarewechsel von einem Mitbewerber zu ElsterFormular enpfehle ich,
              die Vorjahreserklärung mit den bekannten Zahlen auszufüllen, und so lange zu korrigieren, bis genau das Ihnen offizielle Ergebnis herauskommt.
              So erlernen Sie, wie ElsterFormular tickt, - welche Einträge an welchen Stellen wichtig sind
              Mit freundlichen Grüßen
              gez. D. Cremer

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                #8
                AW: Berechnung der voraussichtlichen Steuererstattung/-nachzahlung???

                Ja habe ich so gemacht. Ich habe erst die alten Daten aus dem letzten Jahr ins Elster übertragen und dann die Beträge geändert, die sich zum letzten Jahr geändert haben. Ich habe den Hauptsvordruck ausgefüllt, für meinen Mann und mich jeweils Anlage N, dann 2x Anlage Kind und Anlage Vorsorge. In diesem unter sonstige Vorsorgeaufwendungen in Zeile 48 unsere Haftpflichtversicherungen eingetragen. In die Anlage K, 3. Seite, die Betreuungskosten unseres Sohnes, allerdings bin ich da etwas unschlüssig gewesen, in welche Zeile denn nun genau dieses rein muss (62, 69 oder 77???)

                Kann ich meine Betriebsrente (wird mir bestimmter Betrag von meinem Bruttogehalt abgezogen) eigentlich auch steuerlich absetzen?

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                  #9
                  AW: Berechnung der voraussichtlichen Steuererstattung/-nachzahlung???

                  Wenn die Betriebsrente vor 2005 ist dann ihren Anteil der Rente in Anlage AV Zeile 49 entragen

                  Ist das VBL?

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                    #10
                    AW: Berechnung der voraussichtlichen Steuererstattung/-nachzahlung???

                    Achtung, bei der Datenübernahme von 2010 werden die AN-und AG-Beiträge aus der LStB zur ges. Rentenvers./berufst. Versorgungseinrichtungen nicht übernommen, weil das in der LStB 2011 jweils für GRV und berufst. Vers.einrichtungen aufgesplittet wurde. Ein ausdrücklicher Hinweis hierauf erfolgt aber nur über die Schaltfläche für Nicht automatisch übernommene Einträge.
                    Wer dann bei der Dateneingabe nur die von 2010 übernommenen Beiträge der LStB mit der neuen abgleicht, kann so schnell dabei enden, dass diese Daten fehlen.

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                      #11
                      AW: Berechnung der voraussichtlichen Steuererstattung/-nachzahlung???

                      Haben Sie vielleicht Krankengeld, Verletztengeld, Winterausfallgeld, Arbeitslosengeld, Elterngeld etc. bekommen?
                      Oder einen anderen steuerfreien Betrag, der dem Progressionsvorbehalt unterliegt?

                      Dadurch lassen sich einige Nachzahlungen erklären.

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                        #12
                        AW: Berechnung der voraussichtlichen Steuererstattung/-nachzahlung???

                        Zitat von Harzed Beitrag anzeigen
                        Wenn die Betriebsrente vor 2005 ist dann ihren Anteil der Rente in Anlage AV Zeile 49 entragen

                        Ist das VBL?
                        Ich habe sie erst seit Mitte 2010. Was meinen Sie mit VBL?

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                          #13
                          AW: Berechnung der voraussichtlichen Steuererstattung/-nachzahlung???

                          Zitat von bobobaer Beitrag anzeigen
                          Achtung, bei der Datenübernahme von 2010 werden die AN-und AG-Beiträge aus der LStB zur ges. Rentenvers./berufst. Versorgungseinrichtungen nicht übernommen, weil das in der LStB 2011 jweils für GRV und berufst. Vers.einrichtungen aufgesplittet wurde. Ein ausdrücklicher Hinweis hierauf erfolgt aber nur über die Schaltfläche für Nicht automatisch übernommene Einträge.
                          Wer dann bei der Dateneingabe nur die von 2010 übernommenen Beiträge der LStB mit der neuen abgleicht, kann so schnell dabei enden, dass diese Daten fehlen.
                          Sorry, ich versteh nur Bahnhof. :-((

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                            #14
                            AW: Berechnung der voraussichtlichen Steuererstattung/-nachzahlung???

                            Zitat von Soulsummer Beitrag anzeigen
                            Haben Sie vielleicht Krankengeld, Verletztengeld, Winterausfallgeld, Arbeitslosengeld, Elterngeld etc. bekommen?
                            Oder einen anderen steuerfreien Betrag, der dem Progressionsvorbehalt unterliegt?

                            Dadurch lassen sich einige Nachzahlungen erklären.
                            Nein, nichts dergleichen. Wir sind beide schon seit Jahren Festangestellte, mein Mann Vollzeit, ich Halbtags. Elterngeld ist auch schon 5 Jahre vorbei.

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                              #15
                              AW: Berechnung der voraussichtlichen Steuererstattung/-nachzahlung???

                              Wirklich sicher, dass kein "-" davor steht?

                              Also z. B. Festgesetzt werden 10.000
                              ab Steuerabzug vom Lohn 10.550
                              ergibt -550

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