AW: Berechnung der voraussichtlichen Steuererstattung/-nachzahlung???
Ah okay, dann werde ich morgen mal dort anrufen. Hoffentlich sind sie hier bei uns auch so aussagefreudig.
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Berechnung der voraussichtlichen Steuererstattung/-nachzahlung???
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AW: Berechnung der voraussichtlichen Steuererstattung/-nachzahlung???
Die Arbeitgeber, die Rentenanstalt und bestimmte Versicherungen haben eine Übermittlungspflicht.
Die Daten können also im Finanzamt abgerufen werden.
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AW: Berechnung der voraussichtlichen Steuererstattung/-nachzahlung???
Woher wissen die denn diese Beiträge??
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AW: Berechnung der voraussichtlichen Steuererstattung/-nachzahlung???
Rufe doch mal in deinem Wohnsitzfinanzamt an und bitte Sie darum, dir die Beträge telefonisch durchzugeben.
Aus der Erfahrung heraus weiß ich, dass einige Ämter die Auskünfte am Telefon geben. Die können in deinen persönlichen Datensatz reinschauen.
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AW: Berechnung der voraussichtlichen Steuererstattung/-nachzahlung???
Wegen Bobobaers Nachricht, ja bei uns stehen bei beiden Ehepartner in Zeile 4 und 8 Beträge.
Kann mir keiner hier meine anderen Fragen (weiter oben gestellt) beantworten?? Betreff Kinderbetreuungskosten und Betriebsrente.
*edit* Ich bin nun um 200 EUR weniger Nachzahlung in der Berechnung gekommen, weil ich in Anlage Vorsorge in Zeile 7 die Summe meiner gezahlten Beiträge zu meiner Betriebsrente eingetragen habe (ich habe einfach die Summe genommen, die mir von meinem Bruttogehalt abgezogen wird). Ich hoffe, das war richtig so...Zuletzt geändert von Joy75; 05.09.2012, 16:06.
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AW: Berechnung der voraussichtlichen Steuererstattung/-nachzahlung???
ich kann mir es auch nicht anders erklären. Irgenetwas muss nicht richtig ausgefüllt worden sein.
Anders kann es eigentlich nicht sein.
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AW: Berechnung der voraussichtlichen Steuererstattung/-nachzahlung???
Nochmals den Hinweis von bobobaer aufgreifend: Sind in der Anlage Vorsorgeaufwand für die Zeilen 4 und 8 (für beide Partner) Einträge vorhanden?
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AW: Berechnung der voraussichtlichen Steuererstattung/-nachzahlung???
nein natürlich nicht
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AW: Berechnung der voraussichtlichen Steuererstattung/-nachzahlung???
@figul, soulsummer und kloebi, ich kann nur 3x mit nein antworten.
Ich habe nochmal auf die Berechnung geschaut, da steht in der ganz rechten Spalte (insgesamt EUR) und letzte Zeile (verbleibende Beträge) ein dreistelliger PLUSbetrag.
Ich heul gleich, echt.
Wir haben auch keine Steuerklassen gewechselt, da ich durch meine Halbtagsstelle natürlich um einiges weniger als mein Mann verdiene.
Allerdings habe ich 1.500 EUR im Jahr mehr verdient als 2010. Aber macht das gleich soviel Nachzahlung aus????
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AW: Berechnung der voraussichtlichen Steuererstattung/-nachzahlung???
Steuerklasse geändert? Jetzt vielleicht drei/fünf früher vier/vier?
Gruß FIGUL
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Eventuell mehr Verdienst als in den Vorjahren? Durch ein paar hundert Euro mehr, kann sich der Steuersatz erhöhen.
Wäre echt ärgerlich, vorallem weil Sie zur Abgabe verpflichtet sind.
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Ein Gast antworteteAW: Berechnung der voraussichtlichen Steuererstattung/-nachzahlung???
Zitat von Joy75 Beitrag anzeigenSorry, ich versteh nur Bahnhof. :-((
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Wirklich sicher, dass kein "-" davor steht?
Also z. B. Festgesetzt werden 10.000
ab Steuerabzug vom Lohn 10.550
ergibt -550
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AW: Berechnung der voraussichtlichen Steuererstattung/-nachzahlung???
Zitat von Soulsummer Beitrag anzeigenHaben Sie vielleicht Krankengeld, Verletztengeld, Winterausfallgeld, Arbeitslosengeld, Elterngeld etc. bekommen?
Oder einen anderen steuerfreien Betrag, der dem Progressionsvorbehalt unterliegt?
Dadurch lassen sich einige Nachzahlungen erklären.
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AW: Berechnung der voraussichtlichen Steuererstattung/-nachzahlung???
Zitat von bobobaer Beitrag anzeigenAchtung, bei der Datenübernahme von 2010 werden die AN-und AG-Beiträge aus der LStB zur ges. Rentenvers./berufst. Versorgungseinrichtungen nicht übernommen, weil das in der LStB 2011 jweils für GRV und berufst. Vers.einrichtungen aufgesplittet wurde. Ein ausdrücklicher Hinweis hierauf erfolgt aber nur über die Schaltfläche für Nicht automatisch übernommene Einträge.
Wer dann bei der Dateneingabe nur die von 2010 übernommenen Beiträge der LStB mit der neuen abgleicht, kann so schnell dabei enden, dass diese Daten fehlen.
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